Das Warschauer Abkommen

 

Nach 1964-12-16

Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über, Bezogen auf Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12 Oktober 1929 r
von 12 Oktober 1929 r. (ABl. 1933 Nein. 8, Artikel. 49)

Änderungen des Gesetzes:
1964-12-16 ABl. 1965 Nein. 25 Artikel. 167
1963-08-01 ABl. 1963 Nein. 33 Artikel. 189 ANLAGE
1933-02-13

(Ratifiziert in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 28 Januar 1932 r. – ABl. R. P. Nein. 18, Artikel. 113).
Der Republik Polen,
MY, Moscicki,
PRÄSIDENT DER REPUBLIK DER POLNISCHEN,
für alle und jeden zosobna, wer soll es wissen, bekannt, wir tun:
Zwölfter Tag des Monats Oktober 1929, wurde im Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften unterzeichnet, die Beförderung im internationalen nastąpującem wörtliche Version:
ÜBERTRAGUNG.
ABKOMMEN
für die Vereinheitlichung von Regeln, für Beförderung im internationalen Luftverkehr
Präsident des Deutschen Reiches, Des österreichischen Bundespräsidenten der Republik, Seine Majestät der König der Belgier, Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien, Seine Majestät der König Bułgarji,
Präsident der Nationalen Regierung der Republik China, Seine Majestät der König von Dänemark und Island, Seine Majestät der König von Ägypten, Seine Majestät der König von Spanien, Staatsoberhaupt der Republik Estland, Präsident der Republik Finnland, Präsident der Französisch, Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und die britischen Überseegebiete, Kaiser von Indien, Präsident der Hellenischen Republik, Seine Königliche Hoheit der Regent des Königreichs Ungarn, Seine Majestät der König von Italien, Seine Majestät der Kaiser von Japan, Präsident der Republik Lettland, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko, Seine Majestät der König von Norwegen, Ihre Majestät die Königin der Niederlande, Der polnische Präsident, Seine Majestät der König von Rumänien, Seine Majestät der König von Schweden, Der Schweizerische Bundesrat, Präsident der Tschechoslowakischen Republik, Zentralen Exekutivkomitees der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Venezuela, Seine Majestät der König von Jugoslawien,
In Anerkennung der Nützlichkeit von Regeln in einheitlicher Weise die Bedingungen des internationalen Flugverkehrs in Bezug auf die Dokumente, verwendet für den Transport und in der Verantwortung,
ernannt zu diesem Zweck ihren jeweiligen Bevollmächtigten., wer, befugten, getroffen und unterzeichnet die folgende Konvention:

Chapter One. DING – Definitionen

Artikel ersten.
1) Dieses Übereinkommen gilt für jede internationale Beförderung von Personen, Lagerung, oder Waren, durchgeführt durch Luftfahrzeuge gegen Entgelt. Es gilt auch für die freie Beförderungen durch Luftfahrzeuge, die von einem Unternehmen des Luftverkehrs durchgeführt.
2

2) Internationale Beförderung im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Beförderung anzusehen, wobei, Übereinstimmung mit der Vereinbarung der Parteien, Abfahrts-und Zielort, unabhängig von der, ob oder nicht, wird es eine Unterbrechung der Beförderung sein oder Überladung, werden entweder in den beiden Hohen Vertragsparteien gelegen, oder ein Gebiet von nur einer von ihnen, wenn es soll auf dem Territorium eines anderen Staates zu landen, nicht einmal ein Vertragsstaat. Der Wagen ohne eine solche Landung zwischen zwei Punkten auf dem Gebiet eines einzigen Hohe Vertragspartei ist nicht in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen internationale Transporte berücksichtigt.
3
3) BEFÖRDERUNG, von mehreren aufeinanderfolgenden Luft trägt durchgeführt werden, betrachtet in der Anwendung dieses Übereinkommens als eine einzige Beförderung, wenn sie von Parteien als einheitliche Leistung angesehen, abhängig von den Umständen, oder wird durch einen einzigen Vertrag abgedeckt, oder eine Reihe von Verträgen. Es verliert nicht seinen internationalen Charakter durch die Tatsache,, dass nur ein Vertrag geschlossen oder eine Reihe von Verträgen im Rahmen der vollständigen Umsetzung desselben Staates.

ARTIKEL 2.
1) Das Übereinkommen gilt für Beförderungen durch den Staat oder juristische Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt, unter den Bedingungen nach Artikel 1.
4

2) Dieses Übereinkommen gilt nicht für die Beförderung von Brief-und Paketpost gelten

Kapitel II. Beförderungspapiere

Abschnitt I. Reise Tickets

ARTIKEL 3. 5

1) Bei der Beförderung von Fluggästen folgende Reise-Ticket ausgestellt werden, enthalten:
ein) Angabe der Abgangs-und Bestimmungsort;

b) wenn die Abgangs-und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei, und sofern eine oder mehrere Landungen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates – die Bezeichnung eines dieser Landung;

c) verzeichnet dies, dass, wenn Passagiere machen Sie einen Ausflug 7 endgültigen Bestimmungsort oder zu einer Landung in einem anderen Land, als das Land der Abfahrt, Wagen unterliegen können dem Warschauer Abkommen, die in der Regel begrenzt die Haftung der Durchführung im Falle von Tod oder Verletzung, sowie im Falle von verlorenen oder beschädigten Gepäck.

6
2) Passenger Ticket, Gerichte bis zum Beweis des Gegenteils, einen Nachweis über die; Bezug auf den Beförderungsvertrag. FEHLEN, Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Tickets hat keinen Einfluss auf entweder die Existenz von, oder die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, die aber werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Übereinkommens. Wenn jedoch mit Zustimmung des Tragens eines Passagier kommt an Bord, ein Fahrschein ausgestellt wurde, oder, wenn das Ticket nicht im Sinne von Absatz erwähnen 1 Litera c) Dieser Artikel, tragen haben kein Recht, die Bestimmungen des Artikels aufrufen 22.

Abschnitt II. Gepäckkontrolle

ARTIKEL 4. 7

1. Gepäck zur Verschiffung angenommen werden erteilt, einen Gepäckschein werden, WELCHE – wenn es mit dem Flugschein entsprechende, die mit den Bestimmungen des Artikels 3 ABSCHNITT 1 oder nicht Teil eines solchen Ticket, enthalten sollte:
ein) Angabe der Abgangs-und Bestimmungsort,

b) wenn die Abgangs-und Bestimmungsort. sind im Hoheitsgebiet der einen Hohen Vertragspartei, und sofern eine oder mehrere Landungen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates – die Bezeichnung eines dieser Landung,

c) verzeichnet dies, dass die Reise bis zum Zielort oder dem Anlanden in einem anderen Land, als das Land der Abfahrt, unterliegen können dem Warschauer Abkommen, die in der Regel begrenzt die Haftung der Durchführung im Falle von Verlust oder Beschädigung von Gepäck.

2. Gepäckaufgabe bis zum Beweis des Gegenteils zu geben ist ein Beweis für das Gepäck für die Expedition und Bedingungen des Beförderungsvertrages. FEHLEN, Mangelhaftigkeit oder der Verlust der Rechnung entweder nicht gegen die Existenz von, oder die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, die aber werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Übereinkommens. Allerdings, wenn mit Gepäck nimmt den backen, Quittung ausgestellt wurde, oder wenn die Rechnung, , die nicht mit dem Fahrausweis entsprechend den Bestimmungen des Artikels verbunden 3 ABSCHNITT 1 Litera c), oder nicht Teil eines solchen Ticket, keine Erwähnung im Sinne von Absatz 1 Litera c) Dieser Artikel, tragen haben kein Recht, die Bestimmungen des Artikels aufrufen 22 ABSCHNITT 2.

Abschnitt III. Transportieren Sie einen Brief Träger

ARTIKEL 5.

1) Der Transport von Gütern hat das Recht, den Absender Ausgabe erfordern und ihm ein Dokument mit dem Titel "Brief des Luftverkehrs”, Der Absender hat das Recht auf das Tragen der Annahme dieses Dokuments benötigen.

2) Durch das Fehlen, Mangelhaftigkeit oder der Verlust dieses Dokuments hat keinen Einfluss auf den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, tem, aber die wird nach Maßgabe dieses Übereinkommens prawidłom, unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des Artikels 9.

ARTIKEL 6.
1) Das Versenden der Frachtbrief ausgestellt Träger einen Brief in dreifacher Ausfertigung Original und gibt zusammen mit der Ware.

2) Das erste Exemplar enthält die “zur Durchführung”, unterzeichnet vom Absender. Das zweite Exemplar trägt die “der Empfänger”, vom Absender und der Durchführung unterzeichnet werden, Es wird auf die Ware angebracht. Der dritte Teil müssen unterzeichnet werden und übergab es den Transport an den Versender der Ware nach.
8

3) Unterschrift für den Transport sollte vor Verladung der Ware an Bord eines Flugzeugs eingereicht werden.

4) Signatur kann mit dem Siegel ersetzt, Unterschrift des Absenders können gedruckt oder gestempelt werden.

5) Wird der Antrag einen Brief senden Tragen Luftverkehrsfragen, Es wird angenommen,, bis heute liefern Beweise für das Gegenteil, für die im Namen des Versenders.

ARTIKEL 7.
Der Transport von Gütern hat das Recht zu verlangen, hat der Absender die Ausstellung einzelner Buchstaben Luftfracht, wenn es mehrere Pakete.

ARTIKEL 8. 9
Transport Luftpostbrief enthalten sollte:

ein) Angabe der Abgangs-und Bestimmungsort;

b) wenn die Abgangs-und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei, und sofern eine oder mehrere Landungen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates – die Bezeichnung eines dieser Landung;

c) die Erklärung, dass der Absender, dass die Reise bis zum Zielort oder der Landung von einem anderen Land, als das Land der Abfahrt, unterliegen können dem Warschauer Abkommen, die in der Regel begrenzt die Haftung der Durchführung im Falle von Verlust oder Beschädigung.

ARTIKEL 9. 10
Wenn die Zustimmung der Ware an Bord eines Flugzeugs geladen, und Luftverkehr Brief wurde nicht ausgegeben, oder wenn der Brief enthält keine nach Art. erforderlich erwähnen 8 Litera c), tragen haben kein Recht, die Bestimmungen des Artikels aufrufen 22 ABSCHNITT 2.

ARTIKEL 10.
1) Der Versender ist verantwortlich für die Richtigkeit der Daten und haben Erklärungen für Waren, das ist ein Teil der Bewegung der Luft Brief.
11

2) Er haftet für Schäden, ausgezeichnet durch seine Führung und falscher Aussagen, unrichtig oder unvollständig, entstehen für die Durchführung oder für andere Personen, Verantwortung für die Durchführung wird.

ARTIKEL 11.

1) Transportieren Sie einen Briefträger, bis Sie Beweise für das Gegenteil geben, belegen Sie den Vertrag, Erhalt der Ware und Beförderungsbedingungen.

2) Flugverkehr Daten über das Gewicht des Schreibens, Größe und Verpackung des Produktes und der Anzahl der Pakete sind feuerfeste Form bis das Gegenteil bewiesen; Daten über die Menge, Volumen und die Beschaffenheit der Ware sind so viele Beweise gegen przewożącemu, solange ihre Kontrollen durch das Tragen in der Gegenwart des Absenders durchgeführt worden und fand die Liste des Luftverkehrs, oder wenn es sich um Daten über den Zustand der Ladung.

ARTIKEL 12.

1) Der Absender ist berechtigt,, zur Verfügung gestellt, um alle Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag durchführen, der Entsorgung, oder durch Zurückziehen es auf dem Flughafen der Abflug-oder Ziellandes oder Stoppen sie entlang des Weges zum Zeitpunkt der Landung, oder liefern es, indem Sie einen Bestimmungsort oder unterwegs an eine andere Person, als die Person als Empfänger in der Liste der Luftverkehr mit dem Namen, oder fordert die Rückgabe der Ware am Abflughafen; unterliegt jedoch, , diese Macht auszuüben brachte keine Beschädigung oder przewożącemu, oder andere Verpflichtung der Sendung und der anschließenden Deckung der Kosten der.

2) Transportieren unverzüglich benachrichtigen Sie den Absender, Wenn Sie Befehle ausführen, für letzteres ist unmöglich.

3) Bei Transport, mit den Verfügungen ohne Senden einer Anfrage an eine Kopie des Schreibens des Luftverkehrs zu produzieren einhalten, was gesagt ist durch Senden serviert – entspricht der, Vorbehaltlich der Anwendung an den Versender, für Schäden, was wäre damit für das entstehen, wer ist im Besitz des richtigen Buchstaben des Luftverkehrs.

4) Berechtigungen Senden aufhören, wenn die Verankerung eines Rechts an den Empfänger, gemäß Artikel 13. Allerdings, wenn der Empfänger sich weigert, den Frachtbrief oder Fracht akzeptieren, oder wenn Sie nicht mit ihm zu kommunizieren, Dispatcher wieder seine Verfügungsbefugnis.

ARTIKEL 13.

1) Der Empfänger hat das Recht, außer in den Fällen im vorhergehenden Artikel erwähnt, erfordern das Tragen, bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort, stellt ihm einen Brief, den Luftverkehr und die Lieferung von Waren für Erstattungsansprüche, und nach den Beförderungsbedingungen, die in der Liste des Luftverkehrs.

2) Soweit nichts anderes bestimmt, stellt dem Abnehmer der Durchführung zum Zeitpunkt der Ankunft der Ware schriftlich anzeigen.

3) Wenn die verlorenen Gegenstand wurde durch das Tragen gewährt, oder wenn die Waren nicht nach sieben Tagen von der Ankunft, das war geplant, um anzukommen – der Empfänger ist berechtigt, gegen die Durchführung Befugnisse nach dem Beförderungsvertrag geltend.

ARTIKEL 14.
Der Absender und der Empfänger können durchsetzen, alle Rechte, welche ihnen die entsprechenden Artikel 12 ich 13, jeder in deinem Namen, unabhängig von der, ob es funktioniert auch im eigenen Interesse oder im Interesse einer anderen Person, mit der Bedingung wykonia Verpflichtungen aus dem Vertrag.

ARTIKEL 15.
1) Artikel 12, 13 ich 14 in keiner Weise die Arie der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Absender und Empfänger vorgreifen, oder Beziehungen zu Dritten, , deren Rechte vom Absender stammen, oder vom Empfänger.

2) Sämtliche Bedingungen und Konditionen, im Widerspruch zu Artikel. 12, 13 ich 14, schuldig eingetragen in die Liste der Luftverkehr werden.
12

3. Dieses Übereinkommen hindert nicht die Erteilung des Luftverkehrs verhandelbar Brief.

ARTIKEL 16.

1) Der Transport und sollten Informationen Brief an den Luftverkehr Dokumente liefern, welches vor der Einnahme des Produktes benötigt, um den Empfänger der Zollformalitäten füllen, steuerliche oder Polizei. Der Versender ist dafür verantwortlich, für alle Schäden, któreby kann aus dem Mangel an geführt haben, Unvollständigkeit oder die Unrichtigkeit dieser Dokumente und Informationen, außer im Falle eines Verschuldens der Personen für die Durchführung oder den Betrieb der.

2) Tragen ist nicht verpflichtet, zu untersuchen, ob die Angaben und Unterlagen richtig und ausreichend.

Kapitel III. Tragen Verantwortung

ARTIKEL 17.
Transporttasche ist verantwortlich für etwaige Schäden im Falle des Todes verursacht, Verletzung oder sonstigen gesundheitlichen, erlitt durch den Reisenden, wenn der Unfall, welches den Schaden verursacht, aufgetreten ist an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Operationen von Ein-oder Aussteigen.

ARTIKEL 18.

1) Tragen haftet für Schäden im Falle der Zerstörung, Verluste oder Schäden an der Expedition, Gepäck oder von Gütern, wenn das Ereignis, den Schaden verursacht, fand während der Beförderung von Luft.

2) Transport auf dem Luftweg, im Sinne des vorstehenden Absatzes, umfasst den Zeitraum, an dem das Gepäck oder Fracht ist in der Obhut der Transport von, unabhängig davon, ob sie auf dem Flughafen, an Bord des Flugzeugs oder in einem anderen Ort jakiemkolwiek, im Falle einer Landung außerhalb eines Flughafens.

3) Dauer der Transportflugzeuge beinhalten keine Beförderung auf dem Landweg, Meer oder Fluss, machte vor dem Flughafen. Wenn jedoch eine solche Beförderung ist bei der Fertigstellung der Beförderungsvertrag mit dem Flugzeug durchgeführt, zum Aufladen, Lieferung und Handhabung, bestehe eine Vermutung, die Zulassung für das Gegenteil, dass ein Schaden resultiert aus einem Ereignis, das fand während der Beförderung von Luft.

ARTIKEL 19.
Ist für den Transport der Schäden durch Verspätung bei der Beförderung verursacht durch Flugreisende, Gepäck und Fracht.

ARTIKEL 20.
1) Tragen ist nicht verantwortlich, wenn er nachweist,, dass er und für ihn handelnden Personen, unternahm alle erforderlichen Maßnahmen, um die Schäden zu vermeiden oder dass es unmöglich für sie war, diese Maßnahmen zu verpflichten.
13

2) (Löschung)

ARTIKEL 21.
Wenn Sie herausfinden, ob das Tragen, des Opfers auf Verschulden den Schaden verursacht oder dazu beigetragen, ihre – Gericht wird nach den Bestimmungen des Gesetzes in der Lage ihre, Beseitigung oder Milderung der Verantwortung zu tragen.

ARTIKEL 22. 14

1. Bei der Beförderung von Personen – Verantwortung für die Durchführung jeder Passagier wird auf die Summe von 250000 Franken begrenzt. Im Falle, Entschädigung kann, wenn nach dem Recht des Forums in Form von festen Rente sein, Hauptstadt der Rente darf nicht mehr als den oben genannten Höchstbetrag. Allerdings kann ein Fahrgast, nach besonderer Vereinbarung mit der Durchführung höhere Haftungsgrenzen Set.

2.
ein) Gepäck und Waren für den Versand akzeptiert – Durchführung ist die Haftung auf die Summe von 250 Franken pro Kilogramm begrenzt, außer im Falle der Hinterlegung vom Absender zum Zeitpunkt der Drucklegung przewożącemu Paket besondere Erklärung des Interesses an der Lieferung Paket und zahlen keine zusätzliche Zahlung. In diesem Fall muss zur Aufnahme von bis zu einem angegebenen Summe zu zahlen, chybaby bewiesen, dass die Summe größer ist als das tatsächliche Interesse des Absenders an der Ablieferung.

b) Wenn Sie verloren haben, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck oder für den Versand der Ware angenommen oder irgendeines darin enthaltenen Gegenstands, die Haftungsgrenze festgesetzt werden, ist, Berücksichtigung nur das Gesamtgewicht des Pakets oder der Pakete. Wenn jedoch der Verlust, Beschädigung oder Verspätung in einem Teil des Gepäcks für den Versand oder die Erzeugnisse oder ein beliebiges Element in ihnen enthaltenen akzeptiert wird, um den Wert der anderen Pakete von der gleichen Gepäck Gutschein abgedeckt, oder die gleiche Luftverkehr per Brief, um die Grenze der Haftung bestimmen sollte berücksichtigt werden, das Gesamtgewicht dieser Pakete.

3. Was die Elemente, was kümmert sich um den Passagier – Durchführung ist die Haftung auf fünftausend Franken für einen Passagier begrenzt.

4. Die Grenzen nach diesem Artikel eingerichteten führt nicht zum Verlust der Hof von der Möglichkeit der Vergabe von zusätzlichen, nach ihren eigenen Gesetzen, eine Summe, die alle oder einen Teil der Gerichtskosten und der sonstigen Kosten des Verfahrens legte der Kläger. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,, wenn die Höhe des Schadensersatzes unentgeltlich verliehen, Gericht und keine weiteren Prozesskosten übersteigen nicht die Summe der, was trägt die Kläger schriftlich innerhalb von sechs Monaten nach der Veranstaltung bot, den Schaden verursacht, oder vor der Initiierung des Prozesses, wenn es nach diesem Zeitpunkt eingetreten.

5. Die genannten Beträge in diesem Artikel in Franken, gilt als Bezugnahme auf das monetäre Einheit werden. bestehend aus 65 und einem halben Milligramm Gold 900 Versuche. Diese Beträge können in runden Zahlen für die einzelnen Zustände Währung umgerechnet werden. Die Umrechnung der Beträge wird die Scroll-Staat außer Gold im Falle eines Rechtsstreits durch bestimmte der Gold-Wert dieser Währung werden am Tag des Urteils.

ARTIKEL 23. 15

1. Jede Klausel dazu neigt, das Tragen der Haftung zu befreien oder die untere Grenze errichten, als derjenige gemäß in diesem Übereinkommen, gelten als nicht existent und verursachen keine Wirkung, Diese Leere, jedoch nicht die Klausel nicht die Unwirksamkeit des Vertrages, was ist, unterliegt den Bestimmungen dieses Übereinkommens.

2. Absatz 1 Dieser Artikel gilt nicht für Klauseln bezüglich Verlust oder Beschädigung gelten, die sich aus den inhärenten Mängel an der Ladung oder.

ARTIKEL 24.

1) In den Fällen nach den Artikeln 18 ich 19 jede Suche nach Verantwortlichkeit, unabhängig vom Titel, kann nur unter den Bedingungen und Beschränkungen, die in diesem Übereinkommen, um.

2) In den Fällen nach Artikel 17 ferner die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, Es greift in keiner Weise eine detaillierte Definition der, mit einem Klagerecht, und ihre jeweiligen Befugnisse.

ARTIKEL 25. 16
Grenzen der Haftung nach Artikel 22 nicht anwendbar, wenn nachgewiesen wird,, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung der Durchführung, seinen Angestellten oder Beauftragten, verursacht oder Absicht, Schaden zu verursachen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, es besteht die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen, während im Falle von Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern oder Vertretern sollte auch gezeigt werden,, dass sie handelten in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Artikel 25a. 17

1. Im Falle einer Klage gegen den Mitarbeiter oder Vertreter von tragenden, Anschluss an das S / Codes für die in diesem Übereinkommen, Mitarbeiter oder Vertreter zur Verfügung gestellt, sofern er nicht beweist, dass er gehandelt hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, in der Lage, auf die Haftungsbeschränkung berufen, das kann in Übereinstimmung mit Artikel Tragen geltend gemacht werden 22.

2. Die Gesamtmenge des Ausgleichs, was in diesem Fall kann von der Trag-und seinen Mitarbeitern und Agenten abgeleitet werden, darf nicht mehr als die angegebenen Grenzwerte.

3. Die Bestimmungen der Absätze 1 ich 2 Dieser Artikel gilt nicht für, nachgewiesen wird,, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung eines Mitarbeiters oder Vertreters, verursacht oder Absicht, Schaden zu verursachen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, es besteht die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen.

ARTIKEL 26.
1) Annahme des Gepäcks und der Ware beim Empfänger ohne Beanstandung gilt als eine Vermutung, die Zulassung für das Gegenteil, dass das Produkt in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Frachtbrief geliefert.
18

2) Der Empfänger sollte im Falle von Schäden an der Durchführung direkter Opposition unverzüglich nach Entdeckung des Schadens und innerhalb von sieben Tagen in Bezug auf Gepäck und 14 Tage in Bezug auf Waren, ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme. Im Falle einer Verspätung von Opposition wird spätestens 21 Tage eingereicht werden, ab dem Zeitpunkt der, in dem die Gepäck oder von Gütern haben an den Empfänger ausgeliefert worden Verordnung.

3) Alle Einwände sind in Form von Buchungen eingegeben werden, um den Transport Dokuments erfolgen, oder per Brief, geschickt in der Zeit der Opposition zur Verfügung gestellt.

4) In Ermangelung einer Einwendung innerhalb der vorgesehenen Fristen, Keine Beschwerde gegen przewożącemu kann nicht außer im Falle von seinen Teil zu täuschen angenommen werden.

ARTIKEL 27.
Im Falle des Todes des Schuldners sucht Rechenschaftslegung erfolgt im Rahmen der Beschränkungen, die in diesem Übereinkommen, im Vergleich zu seinen Nachfolgern.

ARTIKEL 28.

1) Auf der Suche nach der Rechenschaftspflicht sollten durchgesetzt werden, bei der Wahl des Klägers, das Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei, entweder in der Hauptwohnung Durchführung, seine Hauptniederlassung des Unternehmens oder des Ortes der, wo eine Pflanze, , durch die der Vertrag geschlossen wurde, entweder bei dem Gericht am Ort der Destination.

2) Das Verfahren unterliegt dem Recht des angerufenen.

ARTIKEL 29.

1) Findet der Verantwortung sollte unter dem Schmerz des Verlustes innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort gebracht, oder ab dem Datum, wo das Flugzeug geplant war, um anzukommen, Haft oder Transport von.

2) Die Methode zur Berechnung der Begriff wird von der Rechtsprechung des Gerichts definiert, die Bank.

ARTIKEL 30.

1) Im Falle der Beförderung von mehreren aufeinander folgenden Tragen durchgeführt werden, im Sinne des Absatzes 3 Artikel 1 erzeugt, die jeweils, Reisende unter, Gepäck oder von Gütern, prawidłom vom Konvent eingerichtet werden und gilt als einer der Vertragsparteien in dem Beförderungsvertrag, einschließlich des Ausmaßes, in dem der Auftrag bezieht sich auf die Beförderung, machte unter seiner Kontrolle.

2) Im Falle einer solchen Transport Passagier oder seinen Nachfolgern in der Lage, nur das Tragen verklagen, angenommen, die die Transport-, deren Verlauf der Unfall oder die Verspätung – Außer im Falle, wobei der erste Dirigieren bei einer ausdrücklichen Bestimmung übernahm die Verantwortung für die gesamte Beförderung.

3) In Bezug auf die Beförderung von Gepäck und Fracht, Verteiler in der Lage, die erste tragende verklagen, und der Empfänger, das Recht zu erhalten – letzte, eine zweite, und abgesehen davon, dass sie sich gegen przewożącemu handeln, angenommen, die die Transport-, deren Verlauf die Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung. Tragen die Verantwortlichen gesamtschuldnerisch sein gegen die Versender und Empfänger.

Kapitel IV. Die Rückstellungen für gemischten Verkehr

ARTIKEL 31.

1) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind im Falle der gemischten Verkehr gelten, gemacht teils Luft und zum Teil durch andere Verkehrsmittel – nur für die Transportflugzeuge, und wenn die letztere den Vorschriften des Artikels 1.

2) Nichts in diesem Übereinkommen ist die Entsendung von den Parteien im Falle der gemischten Verkehr im Luftverkehr Dokument im Zusammenhang mit anderen Verkehrsträgern zur Verfügung gestellt zu verhindern, dass die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind, soweit der Luftverkehr respektiert.

Kapitel V. Allgemeine und Schlussbestimmungen

ARTIKEL 32.

1) Etwaige Klauseln in dem Beförderungsvertrag und alle besonderen Vereinbarungen vor der Verletzung, unter denen die Parteien den Anspruch der Regulierung dieses Übereinkommens, oder durch Bestimmung der richtigen, winnoby anzuwenden, entweder durch Änderung Vorschriften über die Zuständigkeit – sind ungültig. Allerdings sind die Beförderung von Gütern Schiedsklauseln zulässig, im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens, wenn das Schiedsverfahren soll in Bereichen, die in den Gerichten nehmen, wie in Absatz vorgesehenen 1 Artikel 28.

ARTIKEL 33.
Dieses Übereinkommen verbietet nicht przewożącemu kann den Beförderungsvertrag oder Platzierung Regeln verweigern, würde nicht mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens in Konflikt geraten.

ARTIKEL 34. 19
Die Bestimmungen der Artikel 3 tun 9 EINSCHLIEßLICH, auf Versandpapiere, gilt nicht für Beförderungen in Ausnahmefällen durchgeführt gelten, und jenseits aller normalen Flugbetrieb Aktivitäten.

ARTIKEL 35.
Wenn die vorliegende Übereinkommen über erwähnen, es sollte von den aktuellen Tag verstanden werden, Nicht als Werktag.

ARTIKEL 36.
Dieses Übereinkommen in Französisch Fest in einem Exemplar eingezogen, die Urschrift wird im Archiv des polnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten hinterlegt. Kopien der zertifizierten Konvention wird durch die Bemühungen der polnischen Regierung, um der Regierung jedes Hohen Vertragsparteien gesendet werden.

ARTIKEL 37.

1) Das vorliegende Abkommen soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sind in den Archiven des Polnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten hinterlegt worden, was teilt der Unterwerfung unter der Regierung jedes Hohen Vertragsparteien.

2) Nach der Ratifizierung durch fünf der Hohen Vertragsparteien dieses Übereinkommens tritt zwischen ihnen am neunzigsten Tage nach Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde. Anschließend wird das Abkommen in Kraft zwischen den Hohen Vertragsparteien, die sie an die Vertragsparteien, die haben es ratifiziert, Hohe Vertragspartei, was hat seine Ratifikationsurkunde hinterlegt, neunzigsten Tag nach dem Dokument.

3) Für die polnische Regierung wird die Mitteilung über das der Regierung jedes der Hohen Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens und dem Zeitpunkt der Hinterlegung jeder Ratifikation.

ARTIKEL 38.

1) Dieses Übereinkommen tritt in Kraft sind, zum Beitritt offen für alle Staaten.

2) Der Beitritt wird durch Vorlage einer Mitteilung der Regierung der Republik Polen gemacht werden, dass es der Regierung jedes Hohen Vertragsparteien benachrichtigen.

3) Der Beitritt wird wirksam, ab dem 90. Tag nach der Notifizierung an die Regierung der Republik Polen.

ARTIKEL 39.

1) Jede Hohe Vertragspartei kann dieses Übereinkommen durch Notifikation kündigen an die Regierung der Republik Polen, welche unverzüglich die Regierungen von jeder der Hohen Vertragsparteien.

2) Die Kündigung wird sechs Monate nach Bekanntgabe der Kündigung und nur für eine Partei ergreifen, das machte sie.

ARTIKEL 40.

1) Die Hohen Vertragsparteien kann bei der Unterzeichnung, Kaution in Höhe von Ratifikations-oder Beitrittsurkunde, dass Annahme dieses Übereinkommens gilt nicht für alle oder einen Teil ihrer Kolonien gelten, Protektorate, Mandatsgebieten oder alle anderen Territorien, unter ihrer Hoheit oder Behörde, oder auf ein anderes Hoheitsgebiet, das ist unter ihrer Oberhoheit.

2) In der Tat würde dies ermöglichen ihnen getrennt zu gehen in Zukunft im Namen aller oder eines Teils ihrer Kolonien, Protektorate, Mandatsgebieten oder alle anderen Territorien, unter ihrer Hoheit oder Behörde, oder jede andere Gebiet, das ist unter ihrer Oberhoheit, welche waren somit in der ursprünglichen Erklärung ausgeschlossen.

3) Sie werden auch in der Lage,, Einhaltung ihrer Bestimmungen, das Übereinkommen kündigen einzeln oder im Namen aller oder eines Teils ihrer Kolonien, Protektorate, Mandatsgebieten oder alle anderen Territorien unter ihrer Hoheit oder Behörde oder einem anderen Gebiet, das unter ihrer Oberhoheit ist.

Artikel 40a. 20

1. Das Papier 37 Absatz. 2 und in dem Artikel 40 ABSCHNITT 1 Ausdruck Hohe Vertragspartei ist ein Staat. In allen anderen Fällen bedeutet der Ausdruck Hohe Vertragspartei ein Staat, dessen Ratifizierung oder den Beitritt zu diesem Übereinkommen hatte Auswirkungen, und deren Wirkungen sich noch nicht äußern musste.

2. Für die Zwecke dieses Abkommens das Wort Gebiet bedeutet nicht nur das Stadtgebiet von Ihrem, sondern auch alle Bereiche, von denen es in den auswärtigen Beziehungen.

ARTIKEL 41.
Jede Hohe Vertragspartei kann frühestens nach zwei Jahren, von dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens, zu einer Sitzung einer neuen internationalen Konferenz, Änderungen entwickeln, któreby könnte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. Sie kehrt in diesem Sinne an die Regierung der Republik Frankreich, was bedeutet, przedsięweźmie wegen der Vorbereitung dieser Konferenz.

Das vorliegende Abkommen, unterzeichnet in Warschau 12 Oktober 1929, zur Unterzeichnung offen, bis 31 Januar 1930.
FÜR DEUTSCHLAND:
R. Richter
Dr.. Ein. Wegerdt
Dr.. Es. Albrecht
Dr.. iur. Otto Riese
Die Österreicher:
Ströbele
Reinoehl
Belgje ZA:
Bernhard von Escaille
Für die Vereinigten Staaten von Brasilien:
Alkibiades Peçanha
FÜR BUŁGARJĘ:
FÜR CHINA:
FÜR Danja:
Die. Ingerslev
Knud Gregersen
Für Ägypten:
FÜR HISZPANJĘ:
Silvio Fernandez Vallin
ESTONJĘ ZA:
FINLANDJĘ ZA:
Für Frankreich:
Pierre Etienne Flandin
Georges Ripert
Für Großbritannien und NORDIRLAND:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
VERBAND DER AUSTRALIAN:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
DIE Association of South Africa:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
DIE REPUBLIK GRIECHENLAND:
G. C. Lagoudakis
FÜR UNGARN:
FÜR ITALIEN:
Ein. Giannini
FÜR JAPONJĘ:
Kazuo Nishikawa
Für Lettland:
M. Nukša
FÜR LUXEMBURG:
Es. Arendt
Für Mexiko:
FÜR NORWEGJĘ:
N. Ch. Ditleff
HOLANDJĘ ZA:
ZU. B. Engelbrecht
FÜR POLEN:
August Zaleski
Alfons Kühn
Für Rumänien:
G. Crefziano
Für Schweden:
FÜR SZWAJCARJĘ:
Edm. Pittard
Dr.. F. Hess
Für die Tschechoslowakei:
Dr.. AM. Girsa
Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken:
Kociubinsky
Für Venezuela:
FÜR Jugoslawien:
Ivo de Giulli
ZUSATZPROTOKOLL
Zu Artikel 2.
Die Hohen Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Ratifizierung oder dem Beitritt erklären, dass der erste Absatz des Artikels 2 Dieses Abkommen gilt nicht für den internationalen Luftverkehr gelten, direkt vom Staat getragen, seine Kolonien, Protektorate, Mandatsgebieten oder alle anderen Territorien unter seiner Souveränität, Oberhoheit, oder Behörde.
FÜR DEUTSCHLAND:
R. Richter
Dr.. Ein. Wegerdt
Dr.. Es. Albrecht
Dr.. iur. Otto Riese
Die Österreicher:
Ströbele
Reinoehl
Belgje ZA:
Bernhard von Escaille
Für die Vereinigten Staaten von Brasilien:
Alkibiades Peçanha
FÜR BUŁGARJĘ:
FÜR CHINA:
FÜR Danja:
Die. Ingerslev
Knud Gregersen
Für Ägypten:
FÜR HISZPANJĘ:
Silvio Fernandez Vallin
ESTONJĘ ZA:
FINLANDJĘ ZA:
Für Frankreich:
Pierre Etienne Flandin
G. Ripert
Für Großbritannien und NORDIRLAND:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
VERBAND DER AUSTRALIAN:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
DIE Association of South Africa:
Ein. H. Dennis
Orme Clarke
R. Die. Megarry
DIE REPUBLIK GRIECHENLAND:
G. C. Lagoudakis
FÜR UNGARN:
FÜR ITALIEN:
Ein. Giannini
FÜR JAPONJĘ:
Kazuo Nishikawa
Für Lettland:
M. Nukša
FÜR LUXEMBURG:
Es. Arendt
Für Mexiko:
FÜR NORWEGJĘ:
N. Ch. Ditleff
HOLANDJĘ ZA:
ZU. B. Engelbrecht
FÜR POLEN:
August Zaleski
Alfons Kühn
Für Rumänien:
G. Cretziano
Für Schweden:
FÜR SZWAJCARJĘ:
Edm. Pittard
Dr.. F. Hess
Für die Tschechoslowakei:
Dr.. AM. Girsa
Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken:
Kociubinsky
Für Venezuela:
FÜR Jugoslawien:
Ivo de Giulli
Bekanntschaft mit dem besagten Convention've fand es und denkt, dass sowohl das Ganze und die einzelnen Bestimmungen darin enthaltenen; erklären, Das wird akzeptiert, ratifiziert und bestätigt, und Versprechen, dass es sich durchsetzen wird.
Zu Urkund dessen haben wir dieses Gesetz veröffentlicht, tragen den Stempel der Republik.
In Warschau, auf 22 REKORD 1932 r.
Anhang Text des Übereinkommens

2 Die Reaktionen auf Das Warschauer Abkommen

  1. Pingback: CX verlorenen taiwanesischen Sängers Konzert Gepäck 20pcs TWD $ 500K - Seite 2 - Flyertalk Foren

  2. Alina sagt:

    Hallo,

    Bitte lassen Sie mich wissen, ob der oben. Übereinkommen ist auf die Beförderung gelten für Dubai durchgeführt? Oder wenden Sie sich bitte an das Übereinkommen von Montreal?

    Viele Grüße,
    Alina

Lassen Sie eine Antwort

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Benachrichtigen Sie mich bei weiteren Kommentaren per E-Mail. Sie können auch ABONNIEREN Kein Kommentar zu diesem Eintrag.