Eine Überprüfung der Literatur: Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Fragen der CMR-Konvention

Inspiriert durch den großen ein Blog für fast ein Tourist Ich beschloss, eine neue Kategorie von Alarm einführen: “Eine Überprüfung der Literatur”. Ich werde im Ring sein, oder diskutieren Sie neueste (nicht so oft) wissenschaftliche Publikationen auf dem Recht eines Transport gewidmet (beide Bücher und in wissenschaftlichen Zeitschriften). Einige Leser dieser Serie scheint zu theoretisch, aber entgegen dem Anschein, die Ansichten von Vertretern der Wissenschaft geliefert haben oft einen großen Einfluss auf die Praxis. Diese Tatsache wird oft nicht von den Gerichten verwiesen in ihren Urteilen, was wiederum direkte Auswirkungen auf die Transportbranche. Deshalb sollten Sie wissen, was sind die neuesten Trends in der Lehre. Heute ist der erste Eintrag in dieser Kategorie, die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Bezug auf die CMR-Konvention.

Einleitende Bemerkungen

Transportrecht ist ein Thema nicht oft zeigen die Veröffentlichung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Noch seltener kann eine solche Veröffentlichungen von polnischen Autoren in renommierten internationalen Fachzeitschriften gewidmet dem Recht eines Verkehrs. Mit mehr Freude habe ich den letzten Artikel von Dr. lesen. Fr Krzysztof Wesolowski. “Die unklaren Beziehungen zwischen CMR und Recht der Europäischen Union in Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung ausländischer Urteile” (Unklare Beziehung zwischen CMR und Recht der Europäischen Union über die Zuständigkeit und die Vollstreckung ausländischer Urteile) veröffentlicht in dieser Ausgabe 2/2011 Europäische Transportarbeiter-Gesetz. Artikel bezieht sich auf eine sehr wichtige Frage der Vollstreckung ausländischer Urteile in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem CMR-Abkommen im Rahmen der letztjährigen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Polen ist immer noch die gemeinhin als ETS).

Der Fall vor dem niederländischen Gericht

Im Falle von Streitigkeiten, die aus der Umsetzung des Straßenverkehrs auf der CMR-Konvention beruht, ist es nicht ungewöhnlich,, dass ein Urteil in einem Land gegeben muss in einem anderen Land durchgesetzt werden. Es gibt dann eine Frage, Auf welcher Grundlage die Entscheidung der Gerichte eines Landes können erkannt und in einem anderen Land durchgesetzt werden. Übereinkommen selbst regelt die Frage in der Kunst. 31 Absatz. 3 Bildung, dass die Urteile der Gerichte in einem Land nach Erfüllung der notwendigen Formalitäten sind in einem anderen Land vollstreckbar, und Formalitäten, dürfen nicht die Revision des Falles. Das Problem ist, dass, dass neben der CMR-Konvention in allen Ländern der Europäischen Union, die Bestimmungen des Regulierung 44/2001 in Fragen der Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen, dass die Regeln über die eine Entscheidung in einem EU-Land ausgestellt werden anerkannt und vollstreckt werden in anderen EU-Land. In einem Fall wurde von der niederländischen Gericht geprüft (Rechtbank te Utrecht w sprawie TNT Express Nederland BV c-a AXA Versicherung AG) war Zweifel an, Wie ist das Verhältnis zwischen der EU-Verordnung und der CMR-Konvention. Niederländischen Gericht, weil er nicht sicher war,, und in Anerkennung der Antrag auf Vollstreckung des Urteils des deutschen Gericht, das Recht hat, zu prüfen,, ob das deutsche Gericht zuständig war, den Fall zu hören. CMR-Abkommen ist nicht in dieser Frage klar – gibt es keine ausdrückliche Regelung, Dies würde die Möglichkeit, sondern auch das Fehlen einer klaren Verbot einer solchen Studie. Ein solches Verbot stützt sich auf Artikel. 45 die Verordnung Nr. 44/2001, aber das niederländische Gericht hatte Zweifel, oder es kann über die Anwendung finden, weil nach Artikel. 71 Verordnung nicht in Konflikt mit den Bestimmungen des Übereinkommens, denen die Mitgliedstaaten angehören und die, in bestimmten Angelegenheiten.

Frage an den EuGH und dem Urteil des Gerichts

Nicht in der Lage, selbständig zu lösen ihre Zweifel, Niederländischen Gericht hat dem Gerichtshof mit einer Reihe von Fragen m.in. der Anwendbarkeit für die CMR-Konvention der Verordnung Nr. 44/2001, und die, ob das Gericht hat die Macht, eine verbindliche Auslegung des CMR machen. Gericht Urteil vom 04.05.2010 r. Fall Nr. C-533/08 Fragen beantwortet und sagte der niederländische Gericht, dass die spezifischen Bestimmungen der Konvention z. B. CMR-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen gelten nur, wenn sie in hohem Maße vorhersehbar sind, erleichtern die geordnete Rechtspflege, um so weit wie möglich vermeiden das Risiko von parallelen Verfahren und die Voraussetzungen so günstig, wie die Verordnung Nr. 44/2001 der freie Verkehr von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das gegenseitige Vertrauen in die Justiz in der Union. Außerdem hat der Gerichtshof festgestellt, DASS hat keine Autorität, um die Auslegung des Übereinkommens von CMR.

Der Satz war etwas überraschend, Nicht nur, weil der Gerichtshof hat in der Regel nicht speziell auf die Fragen, mit einer Ausnahme in Bezug auf die möglichen Interpretationen der CMR-Konvention reagierte, sondern auch das widersprach den Generalanwalt. Inzwischen hat die überwiegende Mehrheit der Entscheidungen des Gerichtshofes mit dem Vorschlag des Generalanwalts zusammenfallen in Vorbereitung für eine bestimmte Rechtsauffassung des Gerichts zu der Frage, die Diagnose. Aus dem Urteil ist es schwierig, schließen, oder in Fällen, über die Bedingungen der CMR-Konvention Anerkennung von Urteilen aus anderen EU-Land stammen aus der Konvention oder der Verordnung. Daraus kann geschlossen werden, das kann nur funktionieren, wenn das Übereinkommen, wenn die Bestimmungen der Verordnung sind liberalere, wenn es um die Anerkennung von Urteilen. Dies würde zu der Schlussfolgerung führen,, DASS Das Gericht entscheidet über die Anerkennung der ausländischen Entscheidung hat kein Recht zu prüfen, ob das Gericht, dass der Auftrag erteilt hatte Zuständigkeit nach dem Übereinkommen. So sind sie für die Anerkennung von Urteilen in der Verordnung geprägt, und die Anerkennung von Entscheidungen im Rahmen des Übereinkommens im Lichte des Urteils kann nicht ungünstiger sein als im Rahmen der Verordnung.

Kritischen Kommentar

In dem genannten Artikel, kritisiert der Autor das Urteil des Gerichts. Auf der einen Seite weist auf die Doppeldeutigkeit des Urteils – seinen tatsächlichen Inhalt haben, können Sie nur raten,, aber es fehlte eine klare Antwort auf die Fragen der niederländischen Gericht. An den anderen Belastungen, dass, wenn die Entscheidung waren, um auf diese Weise verstanden werden, dass auch in Fragen der Anerkennung von Entscheidungen auf der Grundlage der CMR-Konvention gemacht, , die ausdrücklich mit in der Konvention behandelt, sollte prüfen,, ob die Bestimmungen der Verordnung soll nicht anwendbar sein auf Grund einer Reihe von Faktoren vom Rechnungshof beschriebenen, Dieses Urteil wäre eine erhebliche Abweichung von der Rechtsprechung sein, unter Betonung der Autonomie des besonderen Übereinkommens und repräsentieren, Verordnung Nr. 44/2001 kann nur in Fällen, die nicht in den Übereinkommen angewandt werden, und nicht in jedem Fall.

Persönlich stimme ich mit dem Autor, dass das Gericht nicht stehen in diesem Fall zum Anlass und gab Urteil, das ist komplizierter, als die Dinge erklärt. Weil das Gericht verwendet die Begriffe stark unspezifiziert, was kann zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten. Die Kritik an der angeblichen Position des Gerichts, dass die Regelung wird in jeder Situation anwenden, auch in der Konvention beschrieben, wenn nur es vorteilhaft unter dem Gesichtspunkt der Strömung von Entscheidungen, Ich würde vorsichtig sein, Ich verstehe zwar die Meinung des Verfassers, erkannt, die einer Anwendung des Übereinkommens.

Unabhängig von persönlichen Ansichten in seiner Stimme sollte ausgezeichnete Analyse der Entscheidung des Gerichts vor allem im Kontext seiner Vorstrafen zu schätzen wissen. Das einzige Manko des Artikels bleibt eine schlechte englische Übersetzung des Textes, die sind sehr schwer zu lesen, aber dies ändert nichts an meiner insgesamt positive Bewertung der Veröffentlichung.

Am Ende einer Neugier für die Leser, którzy dotrwali do końca tekstu 🙂 Opisywana sprawa jest przykładem tego, sicher sein, dass der angegebene Wert der Sendung von besonderem Wert. Die Ursache des Streits war in der Tat der Verlust von EDV-Anlagen mit einem Gewicht von 12 kg und die 50.000 Euro. Der Träger hat die Zahlung von Schadensersatz in Höhe der deklarierten 99,96 SDR bedeutet ein paar hundert Gold. Zum Glück für das Opfer das Gericht letztlich fand das Verhalten des Trägers für grobe Fahrlässigkeit und vergeben volle Entschädigung. Nicht immer erfolgreich, jedoch zeigen diesen Umständen und es kann sein, dass für die fehlenden Waren berechtigt, nur einen Bruchteil ihres Wertes erhalten.

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2 Die Reaktionen auf Eine Überprüfung der Literatur: Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Fragen der CMR-Konvention

  1. Wuwu sagt:

    “Das Problem ist, dass, dass neben der CMR-Konvention in allen Ländern der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark) Anwendung der Verordnung Nr. 44/2001”. Aber IMHO die Brüssel-I-deckt Dänemark – die Kraft eines internationalen Abkommens zwischen der EG, und das Königreich Dänemark über die 16 November 2005 r. Dz.U.UE.L. 2005, Nein. 299, Artikel. 62

  2. Paul Judek Paul Judek sagt:

    Witam na moim blogu 🙂 Rzeczywiście informacja wymaga doprecyzowania – zedytuję nur Text. Obwohl die Verordnung nicht formell beantragen, und einzige Vereinbarung, do której załączono rozporządzenie 🙂

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