Gesetz über die Straße Beförderung gefährlicher Güter

 

Gesetz über die Straße Beförderung gefährlicher Güter
von 28 Oktober 2002 r. (ABl. Nein. 199, Artikel. 1671)

TRENNUNG 1. Allgemeine Bestimmungen

Kunst. 1.
Das Gesetz enthält Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, Anforderungen für Fahrer und andere Personen, die Tätigkeiten ausüben, mit dem Transport verbunden, Grundsätze für die Bewertung der Übereinstimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte und den zuständigen Behörden zur Überwachung und Kontrolle in diesen Angelegenheiten ausüben.

Kunst. 2.
Wird in dieses Gesetzes sind:
1) “ADR-Vereinbarung” – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), unterzeichnet in Genf am 30 September 1957 r. (ABl. AUS 2002 r. Nein. 194, Artikel. 1629), der geänderten Fassung, ab dem Datum des Inkrafttretens für den polnischen Republik wirksam, veröffentlicht in angemessener Weise;
2) “Gefahrguttransport” – Material oder Objekt (ESSEN), die nach dem ADR-Übereinkommen wird für den internationalen Straßenverkehr zugelassen und wird für diese Beförderung unter den Bedingungen dieser Vereinbarung genehmigt;
3) “Straßenverkehr” – jede Bewegung von gefährlichen Gütern durch die Verwendung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen und den anderen öffentlichen Straßen;
4) “ADR-Bescheinigung” – Bescheinigung über den Abschluss durch den Fahrer, mit einem positiven Ergebnis, Erstausbildung oder Perfektionierung eine Ausbildung für Fahrer die Beförderung gefährlicher Güter, nachstehend “Kurse dokształcającymi”,
5) “ortsbewegliche Druckgeräte”:
ein) Diese Schiffe, WIE: Zylinder, Rohre, Druckfässer, Kryo-Behälter, Flaschenbündel,
b) Tanks, einschließlich Aufsetztanks, Tankcontainer, Fahrzeuge-Batterien, Tankfahrzeugen
– verwendet für den Transport von Gasen der Klasse 2 und die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter anderer Klassen, einschließlich ihrer Ventile und andere Geräte in Übereinstimmung mit dem ADR,
6) “Beurteilung der Einhaltung” – NACHPRÜFUNG, vor der Vermarktung, ortsbewegliche Druckgeräte, Projekt oder Prozess der Herstellung, in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des ADR-Abkommens,
7) “Neubewertung der Compliance-” – Überprüfung, dass in der ortsbeweglichen Druckgeräte gehandelt, in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des ADR-Abkommens, auf Antrag des Eigentümers, sein Bevollmächtigter oder durch, um die Einhaltung dieser Anforderungen nachweisen,
8) “periodischen Überprüfung der” – einen Scheck auf dem Markt, unter Angabe der ortsbeweglichen Druckgeräte im Betrieb mit den Vorschriften des ADR Abkommen einzuhalten,
9) “CE ?” – Kennzeichnung, die die Konformität der ortsbeweglichen Druckgeräte mit den Anforderungen des ADR-Abkommens.

Kunst. 3.

1. In den nicht durch Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße geregelt ADR Vereinbarung gilt.

2. Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend für den Absender, Kunden und andere Personen in Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße engagiert.

Kunst. 4.

1. Es ist verboten, gefährliche Güter in den Vorschriften des ADR angegeben transportieren als Waren, die nicht für den internationalen Straßenverkehr zugelassen.

2. Berechtigt zur Gefahrgutverordnung Straße in der Vereinbarung als ADR-Güter für den internationalen Straßenverkehr freigegeben angegeben tragen, nur unter den Bedingungen dieser Vereinbarung.

Kunst. 5.

1. Ausnahmen von den Bestimmungen des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter:
1) (ANGELEHNT)
2) Fahrzeuge, die bei der Veräußerung der polnischen Streitkräfte sind – die Bedingungen und Verfahren, die in gesonderten Verordnungen festgelegt, in dem Fall aus Gründen der Landesverteidigung oder der Notwendigkeit, sicherzustellen, öffentliche Sicherheit und Ordnung;
3) durchgeführt oder durch den Rettungsdienst betreut, zu:
ein) speichern Sie das Leben oder die Gesundheit,
b) Beseitigung der Auswirkungen von Katastrophen oder Naturkatastrophen;
4) in anderen Fällen in der Vereinbarung ADR angegeben.

2. Auf der nationalen Straße Beförderung gefährlicher Güter unterliegen nicht den Vorschriften des ADR für die Verwendung von anderen Sprachen als Polnisch.

Kunst. 6.
Wenn die Bestimmungen des ADR Vereinbarung bedarf der zuständigen nationalen Behörde genehmigt oder von einer Organisation, entsprechende administrative Maßnahmen umzusetzen, soweit nicht anders in anderen Bestimmungen des Gesetzes angegeben, diese Arbeiten gehören:
1) Präsident der Nationalen Atomenergiebehörde oder befugten Stelle von ihm im Rahmen eines – über die Bedingungen des Straßenverkehrs von radioaktiven Stoffen;
2) Director of Transportation Technische Überwachung – Fälle:
ein) technischen Voraussetzungen für Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße,
b) Ausstellung von Freigabebescheinigungen Fahrzeuge für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter,
c) technische Pakete für den Straßentransport von Gasen,
d) periodische Prüfung von großen Schüttgut-Container;
3) Präsident des Amtes für Technische Überwachung – in Fragen der Aufsicht über die Produktion und Durchführung von wiederkehrenden Prüfung bei Flaschen;
4) Zuständigkeit für den Kommandeur des Regionalen Staatlichen Feuerwehr – Fälle:
ein) Unfallmeldung,
b) die Überwachung der Be-und Abstellen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern;
5) Kontrollstelle genehmigt, im Auftrag, durch den zuständigen Minister für Wirtschaft – in Angelegenheiten der Forschung, Klassifizierung und Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter, nicht auf die Zuständigkeiten der anderen Gremien oder Behörden vorbehalten;
6) Kontrollstelle genehmigt, im Auftrag, durch den zuständigen Minister für Wirtschaft – in Fragen der technischen Verpackungen mit gefährlichen Gütern, nicht auf die Zuständigkeiten der anderen Gremien oder Behörden vorbehalten;
7) Kontrollstelle genehmigt, im Auftrag, durch den Minister für Gesundheit – über die Bedingungen für die Beförderung von infektiösen Stoffen;
8) Minister für Verkehr zuständige Stelle mit der Befugnis oder von ihm, im Auftrag – in anderen Fällen.

TRENNUNG 2. Fahrzeuge und Verpackungen

Kunst. 7.

1. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sein kann, vorbehaltlich des Absatzes. 2, Kraftfahrzeug oder einer Fahrzeugkombination, mit Ausnahme von Motorrädern und Fahrzeugkombination bestehend aus einem Motorrad und einem Anhänger.

2. Erlaubt, um Kraftstoff für Dieselmotoren tragen, oxidierende Medien wie Düngemittel oder toxischen Materialien verwendet werden als Pflanzenschutzmittel Lastzug, bestehend aus einer Zugmaschine und Anhänger eingesetzt, wenn die Waren in Verpackungen und Mengen transportiert, für die die ADR-Abkommen erfordert nicht die Kennzeichnung des Fahrzeugs.

Kunst. 8.

1. Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter müssen entsprechend angepasst werden, ausgestattet und in Übereinstimmung mit dem ADR gekennzeichnet.

2. Pakete, Behälter und Tanks für die Beförderung von gefährlichen Gütern müssen den Vorschriften des ADR entsprechen.

Kunst. 9.

1. Fahrzeuge, für die die ADR-Vereinbarung bedarf der Zustimmung Zertifikat eines Fahrzeugs bestimmte gefährliche Güter befördern, nachstehend “Bescheinigung über die Eintragung”, bei der Erfüllung der zusätzlichen technischen Anforderungen überprüft werden, angegeben in der Vereinbarung ADR, das Gerät oder Anpassung von Fahrzeugen.

2. Überprüft, im Sinne des Absatzes. 1, erledigt, Weg für Fahrzeugprüfungen, bezogen auf den Bezirk Straßenverkehrsordnung Fahrzeug Prüfstation, die daraufhin eine Bescheinigung über das Ergebnis der Studie.

3. Transportation Technische Überwachung gemacht unter den Bedingungen des Gesetzes zu überprüfen,, Zisternen oder mit den Vorschriften des ADR entsprechen, und die Bescheinigung über das Ergebnis der Studie.

4. Auf der Grundlage der positiven Befunde, identifiziert in den Zertifikaten, im Sinne des Absatzes. 2 ich 3, Director of Transportation Technische Überwachung richtig die Bescheinigung der Eintragung oder verlängert die Gültigkeit.

5. Minister für Verkehr zuständige, während die Messung von Aktivitäten in den technischen Prüfung der Fahrzeuge,, Bestimmung der, durch die Verordnung, detaillierte Bedingungen und Verfahren für die Erteilung und Erneuerung der Bescheinigung über die Zulassung von Fahrzeugen, und ihre Gestaltung und zum Ausfüllen.

TRENNUNG 3. Die Anforderungen für die Fahrer und andere Personen in Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten

Kunst. 10.

1. Zum Antrieb eines Fahrzeugs zur Beförderung gefährlicher Güter, in Bezug auf das ADR-Abkommen erfordert Abschluss des Kurses oder dessen Fahrer Ausbildungszeiten, ist eine berechtigte Person, WELCHE:
1) fertiggestellt 21 Jahr;
2) erfüllen die Anforderungen in einem separaten Reglement auf die Fahrer, die gefährliche Güter angegeben;
3) eine Bescheinigung des ADR.

2. ADR-Bescheinigung erhält die erste Person, dies entspricht den Anforderungen eingestellt. 1 Artikel 1-2 und zum erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrgang.

3. ADR-Zertifikat, im Sinne des Absatzes. 2, von der Stelle in einem Kurs Eingriff für einen Zeitraum von erteilt 5 Jahr, ab dem Tag, um die Prüfung bestanden haben, im Sinne des Absatzes. 5.

4. Im Jahr vor dem Zeitpunkt der Ablauf des Zertifikats des ADR, im Sinne des Absatzes. 2, Der Treiber wird benötigt, um eine Ausbildung zu vervollständigen perfekt. Nach Abschluss dieses Kurses, mit einem positiven Ergebnis, Einheit natürlich führenden ADR Verlängerung der Bescheinigung oder eine neue Bescheinigung des ADR, für eine weitere 5 Jahr.

5. Schulungen gilt als abgeschlossen mit positiven Ergebnissen werden, wenn die Person daran beteiligt Bestehen der Prüfung vor der dreiköpfigen Prüfungskommission, nachstehend “Ausschuss”, ernannt durch das Unternehmen in einem Kurs engagiert.

6. Der Umfang der Prüfung umfasst die Prüfung, insbesondere:
1) Kenntnis der nationalen Gesetzgebung und internationale Abkommen über den Straßenverkehr gefährlicher Güter;
2) Wissen über die Ursachen von Unfällen mit gefährlichen Gütern, präventive Maßnahmen und Aktionen unmittelbar nach dem Unfall genommen.

7. Vorsitzender des Ausschusses wird eine Person durch den Marschall ernannt sein.

Kunst. 11.

1. Die Kosten der Ausbildung, einschließlich der Kosten für die Prüfung, im Sinne des Artikels. 10 Absatz. 5, Bären:
1) Unternehmer laufenden Geschäftstätigkeit für die Beförderung gefährlicher Güter oder sonstige Stelle, die solche Dienste – im Fall eines Studenten von ihm beschäftigten oder, wenn die Person den Vorgang durchführt;
2) militärische Einheit – zur Ausbildung von Soldaten für die Armee;
3) Teilnehmer – in anderen Fällen.

2. Für die Durchführung der Prüfung die Mitglieder des Ausschusses, im Sinne des Artikels. 10 Absatz. 5, Anspruch auf Vergütung, die Kosten des Betreibers Schulung.

3. Minister für Verkehr zuständige, während der Dauer der Prüfung, im Sinne des Artikels. 10 Absatz. 5, und die Zahl der Testteilnehmer, Bestimmung der, durch die Verordnung, Remuneration Committee Mitglieder.

Kunst. 12.

1. Wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Fortbildungen ist ein geregelter Tätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 2 Juli 2004 r. Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit (ABl. Nein. 173, Artikel. 1807) und muss in das Register der Unternehmen Durchführung von Schulungen eingetragen werden.

2. Ein Unternehmer laufenden Geschäftstätigkeit, im Sinne des Absatzes. 1, nachstehend “Durchführen einer natürlich”, vorbehaltlich des Artikels. 14, ist verpflichtet, die folgenden Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen:
1) haben ein Büro oder Wohnsitz auf polnischem Gebiet;
2) Besitz von Räumlichkeiten und Lehrmittel, die Durchführung des Trainings in Übereinstimmung mit ihren gewährleisten;
3) Durchführung einer Schulung von Dozenten zur Verfügung gestellt, wer:
ein) verfügen über einen Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet: Eigenschaften der gefährlichen Güter, Aufbau und Betrieb der Verpackung, Panzer und Fahrzeuge für den Transport verwendet, Straße Rettungs-und chemische, Brandschutz oder die Sicherheit im Straßenverkehr oder
b) Berater sind zertifiziert, im Sinne des Artikels. 24 Absatz. 1 Artikel 4;
4) haben eine Reihe von Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter und die Mittel der Lehre, angebracht, der Schulung durchgeführt, insbesondere: Bretter, Dias, Fotos, Kino, Computer-Software, Modelle von Fahrzeugen und Sendungen, Musterdokumente;
5) der Lage sein, zur Durchführung von praktischen Übungen behandelten Themen der Ausbildung.

3. TÄTIGKEIT, im Sinne des Absatzes. 1, Bediener kann:
1) , für die Liquidation nicht geöffnet worden ist oder nicht Konkurs;
2) noch nicht endgültig für eine Straftat zugunsten von Eigentum oder ein Verbrechen gegen die Unterlagen verpflichtet verurteilt – gilt für eine Person oder Mitglieder der juristischen Person.

4. Eintrag in das Register der Unternehmen in professionellen Schulungen engagiert wird auf schriftlichen Antrag des Betreibers durchgeführt werden mit folgenden Angaben:
1) Unternehmer und Unternehmen ihren Sitz und ihre Adresse oder Wohnadresse;
2) Zahl in das Register der Unternehmer oder Geschäftstätigkeit Register;
3) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIP), sofern der Unternehmer hat eine Reihe;
4) Angebot an Kursen durchgeführt;
5) Datum und Unterschrift des Unternehmers.

5. Mit der Anwendung, im Sinne des Absatzes. 4, Trader macht die folgende Erklärung:
“Ich erkläre,, DASS:
1) Daten in der Anwendung für die Registrierung von Unternehmen, Durchführung von Schulungen sind vollständig und richtig;
2) Ich bin mir bewusst und erfüllt die Bedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Durchführung von Praktika, definiert in der Akte von 28 Oktober 2002 r. auf der Straße Beförderung gefährlicher Güter. ” .

6. Das Statement sollte auch:
1) Unternehmer-Unternehmen;
2) Ort und Zeitpunkt der Erklärung;
3) Unterschrift der Person, die berechtigt zur Vertretung, Angabe des Namens und seiner Funktion.

Kunst. 13.

1. Die Behörde, die die Register der Unternehmer in Schulungen engagiert ist die Wojewodschaft.

2. Eintragung in das Register, im Sinne des Absatzes. 1, wenn sie wie folgt:
1) Unternehmern;
2) Zahl in das Register der Unternehmer oder Geschäftstätigkeit Register;
3) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIP) Unternehmer;
4) Geschäftsstelle und seine Adresse;
5) Angebot an Kursen durchgeführt.

3. Um die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 2 ich 3, Unternehmer ist verpflichtet, besitzen:
1) Dokument der Definition des Status eines Individuums als juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit oder Ausweis einer natürlichen Person;
2) Eine Kopie der Bescheinigung über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIP);
3) detaillierte Programm der Ausbildungszeiten dem die unterrichteten Themengebiete, durch die Angabe der Dauer und Methoden des Unterrichts;
4) Kopien der Belege und das Thema von professionellen Trainern.

Kunst. 14.
Militärische Einheit können Schulungen für Soldaten zugeordnet auf die Beförderung von gefährlichen Gütern führen, den Anforderungen, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 2 Artikel 2-5.

Kunst. 15.

1. Marschall der Übungen, vorbehaltlich des Absatzes. 5, Überwachung der Ausbildungszeiten.

2. Marschall der Provinz hat das Recht auf eine Prüfung der Ergebnisse führen:
1) Unterrichten des Kurses, um die Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 2 ich 3;
2) Kurs in Übereinstimmung durchgeführt:
ein) Vorschriften, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 2,
b) Information, im Sinne des Artikels. 16 Absatz. 1 Artikel 1 und Mund. 2.

3. Die Prüfung durch den Sprecher der autorisierten Person durchgeführt, wer hat ein Recht:
1) Anfragen von Lehre den Kurs und seine Mitarbeiter schriftlich oder mündlich zu, Präsentation von Dokumenten und anderen Medien Informationen und Zugang zu allen relevanten Daten zum Thema;
2) Eintrag für den Unterricht der Kurs, einschließlich des Raums, wo er leitet Schulungen, in den Tagen und Stunden, oder was sollte von der Wirtschaft getan werden.

4. Control-Aktivitäten werden in der Gegenwart lehrt den Kurs durchgeführt oder die von ihm benannten Person.

4ein. Marschall der, im Falle einer Ermittlung durch die Person, die berechtigt Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen zu kontrollieren, kann eine Frist für ihre Beseitigung festgelegt.

5. Aufsicht über die militärische Einheit, im Sinne des Artikels. 14, führen die Behörden der Streitkräfte im Rahmen anderer Vorschriften. Die Bestimmungen des Absatzes. 2-4 sinngemäß Anwendung.

Kunst. 16.

1. Schulungen durchführte erforderlich:
1) in 7 Tage vor Beginn der Ausbildung zu Marschall der Wojewodschaft, vorbehaltlich des Absatzes. 2, Informationen über das Datum, Zeit und Ort des Trainings zusammen mit einer Liste der Teilnehmer;
2) erlauben die Teilnahme an der Zusammensetzung des Ausschusses die Durchführung der Schulung Prüfung am Ende die Person, die vom Marschall bezeichnet;
3) erlauben autorisiert von der Person des Marschalls Kontrolle;
4) durch 31 Januar eines jeden Jahres für die Woiwodschaft Marschall Bericht mit Informationen über Personen, abgeschlossen haben, eine Schulung im Vorjahr, und die Zahl der ADR-Bescheinigungen ausgestellt, um den Personen;
5) ZUM TERMIN 14 Tagen nach dem Ende des Trainings, vorbei an den zentralen Register der Fahrer, gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, Folgende Personen, absolvierte eine Ausbildung haben:
ein) Name,
b) Datum und Ort der Geburt,
c) Registriernummer des universellen elektronischen System der Bevölkerungsregister (Soziale Sicherheit),
d) Adresse,
und) Reichweite und Anzahl der ADR-Zertifikate ausgestellt,
f) ADR-Zertifikat Gültigkeit.

2. In begründeten Fällen kann der Kurs führen, bis zu dem Tag vor dem Start, Aktualisierung der Liste der Teilnehmer dieses Kurses.

3. Militärische Einheit, im Sinne des Artikels. 14, die Bestimmungen von Absatz. 1 Artikel 2, 4 ich 5.

Kunst. 17.

1. Die Wojewodschaft Marschall trifft eine Entscheidung über das Verbot des Unternehmers Ausbildungszeiten ausstellen, in Fällen, durch das Gesetz vom abgedeckt 2 Juli 2004 r. Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit.

2. Eklatante Verletzung der Geschäftsbedingungen für Ausbildungszeiten führen ist:
1) Laufstrecken in einer Art und Weise:
ein) Vorschriften, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 2,
b) Dokumentation, im Sinne des Artikels. 13 Absatz. 3 Artikel 3 ich 4,
c) Information, im Sinne des Artikels. 16 Absatz. 1 Artikel 1 und Mund. 2;
2) Ausstellung im Widerspruch zu den Tatsachen der Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung;
3) Versagen, Informationen vorzulegen, im Sinne des Artikels. 16 Absatz. 1 Artikel 1, oder Nichtnutzung der Liste der Teilnehmer zu aktualisieren, im Sinne des Artikels. 16 Absatz. 2;
4) versäumt, die Beteiligung der Vertreter des Marschalls in der Zusammensetzung des Ausschusses die Durchführung der Schulung Prüfung am Ende sicher,;
5) Hindernis für die Durchführung einer Schulung.

3. Im Fall der Streichung aus dem Register von Wirtschaftsunternehmen Durchführung von Schulungen, Wiedereintritt in das Register der reglementierten Tätigkeit in diesem Bereich kann nur über die Bedingungen und das Datum des Artikels angegeben sein. 72 Gesetz vom 2 Juli 2004 r. Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Kunst. 18.

1. Aufgaben Marschall, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 1, Kunst. 13, Kunst. 15 Absatz. 1-4 i art. 17, werden als eine Aufgabe von der Zentralregierung zugewiesen durchgeführt.

2. Minister für Verkehr zuständige, unter Berücksichtigung der Vorschriften des ADR-Abkommens und der Notwendigkeit einer angemessenen Vorbereitung der Treiber, um die Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern verbunden entgegenwirken, Bestimmung der, durch die Verordnung:
1) spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Wirtschaftsteilnehmer zu führen Fortbildungen;
1ein) Modell-Anwendung für die Registrierung von Unternehmen Durchführung von Schulungen und Bescheinigung Modell Unternehmers Eintragung in das Register;
2) Art und Umfang der Praktika und deren Rahmenprogramm;
3) Bedingungen für die Durchführung von Praktika und die Mindestdauer;
4) spezifischen Bedingungen, Umfang und Form der Prüfung;
5) Standard-Zertifikat von ADR.

3. Minister für Verkehr zuständige Themen wählt der Produzent leer Zertifikate des ADR in der vorgeschriebenen Form Beschaffung.

Kunst. 19.

1. Menschen, mit Ausnahme des Fahrers erforderlich ist, um ein Zertifikat von ADR tragen, beschäftigt in der Beförderung von gefährlichen Gütern oder Aktivitäten mit dem Transport verbundenen, einschließlich der Be-oder Entladen, sollte durch den Betreiber oder dessen Kosten in Bezug auf die entsprechenden Zuständigkeiten und Pflichten der Personen geschult werden.

2. Die Vorschrift des §. 1 gilt analog auch für andere als wirtschaftliche Einheiten, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung von gefährlichen Gütern im Zusammenhang.

Kapitel 3. Ortsbewegliche Druckgeräte

Kunst. 19ein.
Ortsbewegliche Druckgeräte auf der Straße transportiert werden beim ADR in den Vertrag aufgeführten Anforderungen an technische Anforderungen, nachstehend “Bedarf”.

Kunst. 19b.
Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen:
1) Konformitätsbewertung im Falle der Eintritt in den Markt für neue ortsbewegliche Druckgeräte;
2) Neubewertung der Compliance- – im Fall von ortsbeweglichen Druckgeräten, im Sinne des Artikels. 38ein;
3) wiederkehrende Prüfungen im Fall der Mehrfachnutzung:
ein) ortsbewegliche Druckgeräte, im Sinne des Absatzes 1 ich 2,
b) Gasflaschen, die die Konformitätszeichen ? 1, ? 2, ? 3, Übereinstimmung mit der Europäischen Union.

Kunst. 19c.
Dieses Kapitel gilt nicht für:
1) Aerosole und Gasflaschen mit schwerem Atemschutz verwendet;
2) transportable Druckgeräte, die ausschließlich für die Beförderung gefährlicher Güter zwischen dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten und der Fläche eines Drittlandes verwendet;
3) ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen den Bestimmungen im Vertrag Befreiung ADR angegeben.

Kunst. 19d.

1. Um die Übereinstimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte und Zulassungsvorbereitung, Genehmigung und Notifizierung von der Kontrollstelle, die Bestimmungen des Artikels. 5 Artikel 2, 5 ich 6, 10-13, Kunst. 7 Absatz. 1 Artikel 2, Kunst. 9, Kunst. 13ein, Kunst. 14-18, Kunst. 19 Absatz. 1-5, Kunst. 20-22 und der Artikel. 24-36 Gesetz vom 30 August 2002 r. System für die Konformitätsbewertung (ABl. Nein. 166, Artikel. 1360, mit anschließender. zm.) , angepasst in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Kapitels.

2. Aktivitäten, im Sinne des Artikels. 20-22 i art. 24 Gesetz vom 30 August 2002 r. System für die Konformitätsbewertung, tut der Minister für Verkehr zuständige.

3. Immer, wenn das Gesetz vom 30 August 2002 r. System für die Konformitätsbewertung wird auf die grundlegenden Anforderungen gemäß – Es sollte verstanden werden als Anforderungen, im Sinne des Artikels. 19ein.

Kunst. 19und.

1. Im Prozess der Konformitätsbewertung vereint Hersteller, ihre Bevollmächtigten, Importeure und Kontrollstellen benachrichtigt.

2. Im Prozess der Neubewertung beteiligten Eigentümern, ihre Bevollmächtigten, Benutzer, Importeure und Kontrollstellen benachrichtigt.

Kunst. 19f.

1. Die Einhaltung vermarktet ortsbeweglichen Druckgeräte Stelle benannt Staaten bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren.

2. Ventile und andere im Straßenverkehr verwendet werden, sollten die Anforderungen für Druckgeräte.

3. Ventile und sonstige Ausrüstungsteile unmittelbarer Sicherheitsfunktion für das ortsbewegliche Druckgeräte, insbesondere Sicherheitsventile, Ventile zum Befüllen und Entleeren sowie Flaschenventile sind Gegenstand einer Konformitätsbewertung der Anforderungen mindestens dem, wie diese Verfahren, was hat der ortsbeweglichen Druckgeräte unterzogen, an das sie gebunden sind,. In Bezug auf die, in dem der ADR-Vereinbarung ist nicht festgelegt, die Ventile und andere Geräte der Transport-Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren verwendet, sie sollte den Anforderungen und unterliegt der Konformitätsbewertungsverfahren in den Vorschriften angegeben begeben aufgrund. 9 Gesetz vom 30 August 2002 r. System für die Konformitätsbewertung für Druckgeräte und Baugruppen von Druckgeräten.

Kunst. 19g.
Ortsbewegliche Druckgeräte gelten als mit den Anforderungen genügen, wenn das Etikett platziert sie auf ?.

Kunst. 19h.
Ortsbewegliche Druckgeräte unterliegen können wiederkehrende Prüfungen im Bereich der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Kunst. 19ich.
Die Aufgaben der Steuerung muss benachrichtigt werden:
1) Durchführung der Konformitätsbewertung;
2) die Neubewertung der Konformität;
3) führt regelmäßige Prüfungen.

Kunst. 19j.

1. Die benannte Stelle, ihr Leiter und Mitarbeiter, die für die Durchführung der Aufgaben, im Sinne des Artikels. 19j, sollte nicht dem Urheber des Entwurfs, Hersteller, Lieferanten, Käufer, Besitzer, Inhaber, serwisantami Benutzern oder ortsbewegliche Druckgeräte und deren Zubehör, zu bewerten und zu Vertretern der beiden Parteien berechtigt, und direkt in die Gestaltung einbezogen werden, Produktion, Werbung oder Wartung von ortsbeweglichen Druckgeräte mit dem Gerät und stellen die Parteien in dieser Tätigkeit nachgehen,.

2. Die Vorschrift des §. 1 schließt nicht die Möglichkeit eines Austausches technischer Informationen zwischen dem Hersteller von ortsbeweglichen Druckgeräten und benachrichtigt die Steuereinheit.

3. Die Mitarbeiter der Kontrollstelle mitgeteilt Durchführung der Konformitätsbewertung, der höchster beruflicher Integrität und technischer Kompetenz.

4. Die Mitarbeiter der Kontrollstelle benachrichtigt werden in ihrer Unabhängigkeit zu handeln, Unparteilichkeit und berücksichtigen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Marktteilnehmer in der Beurteilung der Einhaltung beteiligt.

5. Die benannte Stelle muss beschäftigen qualifiziertes Personal sowie über adäquate Einrichtungen, für die ordnungsgemäße Durchführung der administrativen und technischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung, und haben auch Zugang zu der Ausrüstung für spezielle Untersuchungen erforderlich.

Kunst. 19k.

1. Die Mitarbeiter der Kontrollstelle für die Durchführung benachrichtigt, im Sinne des Artikels. 19ich, sollte in diesem Bereich ausgebildet werden,, und haben:
1) Wissen und entsprechende Erfahrung notwendig für die Durchführung;
2) Fähigkeit zur Erstellung der Bescheinigungen, Protokolle und Berichte, um die Forschung zu authentifizieren.

2. Teilte die Inspektion sollte:
1) Teilnahme an der Normungsarbeit und die Zusammenarbeit der Kontrollstellen benachrichtigt;
2) Garantie für die Erhaltung der Qualität der Dienstleistungen in einem wettbewerbsintensiven Markt.

Kunst. 19die.

1. Das Arbeitnehmerentgelt Durchführung von Aufgaben, im Sinne des Artikels. 19ich, kann nicht direkt abhängig von der Anzahl der durchgeführten Kontrollen noch nach den Ergebnissen.

2. Die benannte Stelle führt die Aktivitäten sollten, , die sie nehmen. Wenn die benannte Stelle bestimmte Tätigkeiten an ein anderes Unternehmen durchgeführt haben, sollten sicherstellen und nachweisen können,, dass der Auftragnehmer hat die Kompetenz zur Durchführung dieser Aktivitäten und übernehmen die volle Verantwortung für ihre Leistung.

Kunst. 19³.

1. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, wer erfährt der ortsbeweglichen Druckgeräte oder Verfahren zur Herstellung der Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen für Druckgeräte, und bestätigt die Einhaltung, Ausarbeitung einer Konformitätserklärung und Affixe ?.

2. Es ist verboten, Druck auf die Transporteinrichtung gelegt, , die nicht den Anforderungen für solche Geräte, und für die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Konformitätserklärung ausgestellt, Beschriftung ? oder eine ähnliche Marke zu einer Irreführung der Anwender ortsbewegliche Druckgeräte.

3. Das Inverkehrbringen von Druckgeräten, die nicht die ?, wenn diese Geräte nur Markierung ?.

Kunst. 19m.

1. Für Aktivitäten im Zusammenhang mit:
1) obligatorischen Bewertung der Konformität von ortsbeweglichen Druckgeräten,
2) regelmäßige Umfragen,
3) Prüfung der Übereinstimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte mit den Anforderungen der, von benannten Stellen durchgeführten Maßnahmen
– Gebühren.

2. Gebühren, im Sinne des Absatzes. 1, Antragsteller muss zahlen.

3. Für das Verfahren zur Bestimmung der Entgelte für Tätigkeiten, im Sinne des Absatzes. 1, und die maximale Höhe dieser Gebühren, wenn sie definiert sind, Gelten die Bestimmungen nach Artikel ausgestellt. 25 Absatz. 3 ich 4 Gesetz vom 31 REKORD 2004 r. über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (ABl. Nein. 97, Artikel. 962).

Kunst. 19n.

1. Die Steuerung erfüllt die Anforderungen für ortsbewegliche Druckgeräte Inspektor führt Landstraße. Das Verfahren in diesem Zusammenhang ist von Amts wegen eingeleitet werden oder auf Anfrage.

2. Das Objekt der Kontrolle kann ortsbewegliche Druckgeräte in Verkehr gebracht werden, Die Genauigkeit von deren Etikettierung und ihrer technischen Dokumentation. Die aus den Prüfungen durchgeführt werden erlassen.

3. Provinzstraße Inspektoren nehmen Prüfung von ortsbeweglichen Druckgeräten Fachstelle.

4. Der forschte auf dem Monitoring-Bericht ist, das mit dem Prüfbericht beigefügt, im Sinne des Absatzes. 2.

Kunst. 19die.

1. Im Falle der Landstraße Transport-Inspektor, dass die ortsbeweglichen Druckgeräte die Anforderungen der Zeichen oder Kennzeichnungen meets DJ Dieses Gerät wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Kapitels gemacht, Kosten für die Forschung Bären Treasury.

2. Wenn die Studien zeigen,, ortsbeweglichen Druckgeräten, die nicht den Anforderungen oder melden Sie die Markierung Đ Dieses Gerät wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Kapitels erfolgt ist, Kosten dieser Tests werden von der Einrichtung oder Person getragen werden, Mit diesem wurde eine Marketing-Gerät.

3. Provinzstraße Inspektor, so entscheidet, Gebühr Studien, im Sinne des Absatzes. 2, Gestützt auf die tatsächlichen Kosten der Forschung und der Art der, Struktur und Eigenschaften von Materialien, Ausrüstung in der Anlage oder die Durchführung von Fusionen und Alter des Tests mit den ortsbeweglichen Druckgeräten sowie der Komplexität und der Umfang dieser Studien.

4. Da die Entscheidung, die Gebühr festgelegt berechtigt natürliche oder juristische Person, im Sinne des Absatzes. 2, appelliere an den Chief Inspector des Straßenverkehrs, ZUM TERMIN 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung.

5. Entscheidung, im Sinne des Absatzes. 3, geeignet für sofortige Vollziehbarkeit.

6. Die Gebühr, im Sinne des Absatzes. 3, innerhalb bezahlt werden 21 Tagen nach Erhalt der Entscheidung. Wenn Sie die Gebühr innerhalb der Frist zu bezahlen unterliegt dem Download im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes vom 17 Juni 1966 r. Vollstreckungsverfahren in der Verwaltung (ABl. AUS 2005 r. Nein. 229, Artikel. 1954, mit anschließender. zm.).

7. GEBÜHR, im Sinne des Absatzes. 3, Erlös aus dem Staatshaushalt.

Kunst. 19p.

1. Bei, DASS:
1) ortsbewegliche Druckgeräte nicht erfüllt;
2) © Markieren eines ortsbeweglichen Druckgeräten hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Kapitels erfolgt ist
– Kreisstraße Inspektor erteilt in diesem Zusammenhang die Entscheidung und damit gleichzeitig die Einhaltung innerhalb einer bestimmten Frist von ortsbeweglichen Druckgeräte mit den Anforderungen oder Voraussetzungen des Artikels. 19L Nummer. 1 oder entziehen Sie das Gerät vom Markt.

2. Regional-Inspektor des Straßenverkehrs nach Ablauf der in der Entscheidung fest, im Sinne des Absatzes. 1, überprüfen, um festzustellen, das, ob die Nichtübereinstimmung hat innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder entfernt, ob die ortsbeweglichen Druckgeräte ist aus dem Markt genommen.

3. Provinzstraße Inspektor trifft sie eine Entscheidung nicht zu belangen, WENN:
1) findet keine Verstöße, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1 ODER 2;
2) ortsbewegliche Druckgeräte, Nicht-Einhaltung der Anforderungen oder der Bedingungen nach Artikel genannten. 19L Nummer. 1 entfernt worden oder wurde das Gerät vom Markt genommen;
3) Verfahren aus anderen Gründen nicht mehr relevant.

4. Provinzial Straßenverkehr Inspektor, im Falle des Scheiterns der Nichteinhaltung zu beheben, im Sinne des Absatzes. 1, eine Entscheidung, zu beschränken oder verbieten den weiteren Vertrieb des Transports oder der Verwendung von ortsbeweglichen Druckgeräten oder der Anordnung der Rücknahme des Geräts vom Markt, Kündigungsfrist innerhalb 14 Tag der Chief Inspector of Road Transport. Über von der Provinzregierung Straßenverkehr Inspektor Entscheidung und Gründe für die Entscheidung unternommen, Chief Inspector of Road Transport unverzüglich der Europäischen Kommission.

5. Regional-Inspektor des Straßenverkehrs im Fall von, dass die ortsbeweglichen Druckgeräte ordnungsgemäß gekennzeichnet, ordnungsgemäß gewartet und bestimmungsgemäßer Verwendung kann ein Gesundheitsrisiko, Sicherheit von Personen, Gefahr für Haustiere oder Güter, beim Transport oder, kann beschließen, beschränken oder verbieten den weiteren Vertrieb, Beförderung oder Verwendung des betreffenden Gerät oder durch die die Rücknahme des Gerätes vom Markt, Kündigungsfrist innerhalb 14 Tag der Chief Inspector of Road Transport. Über von der Provinzregierung Straßenverkehr Inspektor Entscheidung und Gründe für die Entscheidung unternommen, Chief Inspector of Road Transport unverzüglich der Europäischen Kommission.

6. Wenn der Druck Transportvorrichtung angeordnet Gegensatz zu den Anforderungen der Markierung ©, Kreisstraße Inspektor teilt den zuständigen Behörden und unterrichten den Chefinspektor des Straßenverkehrs informieren. Chief Inspector des Straßenverkehrs unterrichtet die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums.

Kunst. 19r.
In Abwesenheit von, für die Untersuchung von dem Druck auf dem Markt von Fahrzeugen setzen, die Bestimmungen des Gesetzes vom 14 Juni 1960 r. – Verwaltungsrecht (ABl. AUS 2000 r. Nein. 98, Artikel. 1071, mit anschließender. zm.).

Kunst. 19s.
Für die Konformitätsbewertungsverfahren von ortsbeweglichen Druckgeräten, Verfahren für die Neubewertung der ortsbewegliche Druckgeräte, Verfahren für die wiederkehrende Prüfung, Identifizierung gefährlicher Güter anderer Klassen als der Klasse 2 Druck bewegten Transporteinrichtungen, wie haben ortsbewegliche Druckgeräte und die Bildmarke © die Bestimmungen des Ministers für Verkehr ausgegeben, die gemäß Artikel. 29 Gesetz vom 31 REKORD 2004 r. über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (ABl. Nein. 97, Artikel. 962, AUS 2005 r. Nein. 141, Artikel. 1184, AUS 2006 r. Nein. 249, Artikel. 1834 und 2007 r. Nein. 176, Artikel. 1238).

Kunst. 19t.
In den Fällen, die die Ausübung der, im Sinne dieses Kapitels ist die zuständige Behörde Kreisstraße Inspektor, eine höhere Gewalt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes – Chief Inspector des Straßenverkehrs.

TRENNUNG 4. Die Aufsicht und Kontrolle

Kunst. 20.
Aufsicht über die Straße Beförderung gefährlicher Güter hat Gouverneur.

Kunst. 21.

1. Der Unternehmer und die andere Einheit in der Beförderung gefährlicher Güter mit dem Transport verbundenen Be-oder Entladen tätig ist erforderlich, um die Aufsicht über diese Aktivitäten leiten und zu diesem Zweck ernennen, auf seine Kosten, Nationaler Sicherheitsberater in der Beförderung gefährlicher Güter, nachstehend “Berater”.

2. Die Vorschrift des §. 1 nicht an den Betreiber, und jedem anderen Institut, das die Beförderung im Straßenverkehr gefährlicher Güter oder im Zusammenhang mit der Beförderung Be-oder Entladen von Waren jeweils in Mengen gelten,, für die die ADR-Abkommen erfordert keine ordnungsgemäße Kennzeichnung des Fahrzeugs.

Kunst. 22.

1. Die Aufgaben der Berater sind insbesondere:
1) Beratung bei der Beförderung gefährlicher Güter;
2) Überprüfung der Einhaltung des Wagens mit den Anforderungen des Gesetzes und des ADR-Abkommens;
3) Erstellung eines Jahresberichts über die Tätigkeit des Gewerbetreibenden oder einer anderen Einrichtung, im Sinne des Artikels. 21 Absatz. 1, die Beförderung von gefährlichen Gütern und damit zusammenhängenden Vorgängen, nachstehend “Geschäftsbericht”;
4) Meldung von Unfällen an den Betreiber oder eine andere Einheit, im Sinne des Artikels. 21 Absatz. 1, der regionale Kommandeur der Staatlichen Feuerwehr und anderen Einrichtungen in dem betreffenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Unfall beteiligt, Wird im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter von der Person verletzt, gibt es Verletzungen an Eigentum oder die Umwelt verschmutzen.

2. Spezifische Aufgaben und Befugnisse der Berater fest, ADR-Vereinbarung.

Kunst. 23.

1. Advisor, einen jährlichen Bericht in zweifacher Ausfertigung vorbereiten, Unterzeichnung ihnen Namen und Berater Bescheinigung über die Anzahl, im Sinne des Artikels. 24 Absatz. 1 Artikel 4.

2. Unternehmer oder eine andere Einheit, im Sinne des Artikels. 21 Absatz. 1, erforderlich ist:
1) senden Sie dem Gouverneur eine Kopie des Jahresberichts, Die Frist von 31 Januar eines jeden Jahres folgende, dem der Bericht;
2) Halten Sie die zweite Kopie des Jahresberichts an seinem Hauptsitz für einen Zeitraum von 5 Jahr.

3. Minister für Verkehr und der Minister für innere Angelegenheiten, während die Aufgaben der nationalen Beratern und der Bedarf an Rettungs-und Löschanlage, Bestimmung der, durch die Verordnung, ein Formular für den Jahresbericht und wie füllen.

Kunst. 24.

1. Der Berater kann, vorbehaltlich des Absatzes. 7, FIGUR, WELCHE:
1) fertiggestellt 21 Jahr;
2) hat eine höhere Bildung;
3) nicht wegen einer Straftat bestraft worden;
4) hält ein Zertifikat der Ausbildung als Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter, nachstehend “Aussagen von Beratern”.

2. Zertifikat Berater zum ersten Mal verliehen an die Person, WELCHE:
1) erfüllt die Anforderungen nach Absatz. 1 Artikel 1-3;
2) Erfolgreich absolvierte die ersten Weichen für Kandidaten für Berater, einschließlich der Ausbildung auf den Umgang mit gefährlichen Gütern und Rechtsvorschriften in diesem Bereich verbunden, nachstehend “Anfangsgeschwindigkeit”;
3) bestand die Prüfung für die Kandidaten für Berater, bevor der Prüfungsausschuss von der Provinzregierung Straßenverkehr Inspektor ernannt.

3. Berater Zertifikat wird von der Landstraße Inspektor für den Zeitraum ausgestellt 5 Jahr, ab dem Tag, um die Prüfung bestanden haben, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3.

4. Provinzstraße Inspektor Erneuern eines Zertifikats Berater oder eine neue Bescheinigung der Berater für einen weiteren Zeitraum 5 Jahr, wenn der Berater:
1) entspricht nicht mehr den Anforderungen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 3;
2) nicht durch die letzte gegen 5 Jahr dieses Gesetzes;
3) ist der Inhaber eines gültigen Zertifikats Berater;
4) die Prüfung bestanden für Berater, bevor der Prüfungsausschuss von der Provinzregierung Straßenverkehr Inspektor im Laufe des Jahres ernannt vor dem Ablaufdatum des Zertifikats Berater.

5. Prüfungen, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3 und in Absatz. 4 Artikel 4, werden gegen Gebühr durchgeführt, die Kosten der betroffenen Person.

6. Provinzstraße Inspektor widerruft das Zertifikat Berater, wenn der Berater:
1) länger erfüllt die Anforderungen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 3;
2) Verletzung der Vorschriften dieses Gesetzes.

7. FIGUR, Widerruf des Zertifikats nach Absatz Berater. 6 Artikel 2, kann nicht ein Berater für einen Zeitraum von sein 3 Jahren ab dem Datum, das die Entscheidung über die Sperrung eines Zertifikates. Nach diesem Zeitraum ist die Person, wenn es erfüllt die Anforderungen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 3, Berater, kann ein Zertifikat in der Art und Weise in Absatz erhalten. 2.

8. Chief Inspector des Straßenverkehrs auf der Grundlage von Informationen von den provinziellen Straßenverkehr Inspektoren zur Verfügung gestellt Aufzeichnungen über Berater, wo Daten platziert:
1) Name;
2) Datum und Ort der Geburt;
3) Registriernummer des universellen elektronischen System der Bevölkerungsregister (Soziale Sicherheit), und bei einer Person, die nicht diese Anzahl – Name und Identität Aktenzeichen und den Namen der, die das Dokument ausgestellt;
3ein) Staatsbürgerschaft;
4) Adresse;
5) Datum und Ort der Ausstellung und Bescheinigungsnummer Berater;
6) Ablaufdatum des Zertifikats Berater.

9. ANGABE, im Sinne des Absatzes. 8 Artikel 1 ich 5, der Öffentlichkeit zugänglich.

10. Chief Inspector des Straßenverkehrs Kommission Katalog von Fragen auf Prüfungen, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3 und in Absatz. 4 Artikel 4.

Kunst. 25.
Erste Rate von Blei Unternehmer, im Sinne des Artikels. 12, und militärische Einheiten, im Sinne des Artikels. 14.

Kunst. 26.
Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) spezifischen Bedingungen und der Umfang des ursprünglichen Kurs für Kandidaten für Berater, unter gebührender Berücksichtigung der Notwendigkeit, angemessene technische und organisatorische Anforderungen zur Durchführung dieses Kurses und das Rahmenprogramm zu gewährleisten und die detaillierte;
2) spezifischen Bedingungen, Umfang und Form der Prüfung eines Kandidaten für das Examen für Berater und Consultants, Gestützt auf die Notwendigkeit einer objektiven Überprüfung der Vorbereitung auf die Aufgaben der Berater durchführen;
3) die Gebühren für die Prüfung eines Kandidaten für Berater und Berater für die Prüfung und die Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses, unter gebührender Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Kosten für die Durchführung dieser Prüfungen und die Anzahl der Testteilnehmer decken;
4) Musterbescheinigung Berater, Gestützt auf den Umfang der notwendigen Daten für Berater.

Kunst. 27.

1. Die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter vorbehaltlich der Notifizierung an die Provinz-Polizeichef und dem Kommandeur der regionalen Staatlichen Feuerwehr.

2. Erklärung von Waren, im Sinne des Absatzes. 1, werden benötigt, um:
1) Absender gefährlicher Güter – wo die Beförderung beginnt in der Polnischen Republik und wird von dem Träger, die ein Unternehmer im Sinne von fremd ist durchgeführt. 4 Artikel 4 Gesetz vom 19 November 1999 r. – Wirtschaftsrecht (ABl. Nein. 101, Artikel. 1178, AUS 2000 r. Nein. 86, Artikel. 958 und Nr. 114, Artikel. 1193, AUS 2001 r. Nein. 49, Artikel. 509, Nein. 67, Artikel. 679, Nein. 102, Artikel. 1115 und Nr. 147, Artikel. 1643 und 2002 r. Nein. 1, Artikel. 2, Nein. 115, Artikel. 995 und Nr. 130, Artikel. 1112);
2) Träger – wo die Beförderung beginnt in der Polnischen Republik und wird, von einem anderen als in Absatz betrieben 1;
3) ordnungsgemäße Errichtung des Grenzwachtkorps – wo die Beförderung beginnt im Ausland.

3. Die Anträge sollten getroffen werden:
1) innerhalb von nicht weniger als 5 Tage vor dem Transport – in den Fällen, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 1 ich 2;
2) vor Erteilung einer Genehmigung, um das Fahrzeug mit gefährlichen Gütern treten auf polnischem Gebiet – im Falle, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3.

4. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem Minister für Inneres, Gestützt auf die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter verbunden, Bestimmung der, durch die Verordnung:
1) Liste der gefährlichen Güter, der Wagen ist von der Anmeldepflicht;
2) Spektrum an Informationen zu meldenden;
3) Antragsformular.

Kunst. 28.

1. Der Fahrer die Beförderung gefährlicher Güter, Neben den Dokumenten in verschiedenen Verordnungen und verbindlichen internationalen Abkommen erforderlich, ist verpflichtet, mit sich führen und auf Verlangen von Behörden oder Personen hergestellt werden ermächtigt, Kontrollen durchzuführen:
1) Beförderungspapier, mit den Daten im Vertrag festgelegt ADR;
2) schriftliche Anweisungen im Falle des Scheiterns aller gefährlichen Güter, die mit dem Anwendungsbereich, Form und der Sprache, die von den ADR-Vereinbarung definiert, vorbehaltlich des Artikels. 5 Absatz. 2;
3) ADR-Bescheinigung.

2. Die Unterlagen nach Absatz. 1 Artikel 2 ich 3 sind nicht erforderlich, Werden gefährliche Güter in Mengen transportiert, für die die ADR-Abkommen erfordert keine ordnungsgemäße Kennzeichnung des Fahrzeugs.

Kunst. 29.

1. Kontrolle der Straße Beförderung gefährlicher Güter und die Anforderungen des Verkehrs, nachstehend “steuern”, tun:
1) Inspektoren aus dem Straßenverkehr – auf dem Weg, Parkplätze und im Geschäft mit gefährlichen Gütern;
2) Offiziere der Staatlichen Feuerwehr – im Geschäft mit gefährlichen Gütern;
3) Polizei – Straßen und Parkplätze;
4) Grenzschutzbeamten – Straßen und Parkplätze;
5) Staatliche Arbeitsinspektion Inspektoren – im Geschäft mit gefährlichen Gütern;
6) Zollbeamte;
7) Military Police Soldaten und militärische Strafverfolgungsbehörden – in Bezug auf Fahrzeuge der Bundeswehr;
8 ) berechtigte Mitarbeiter der staatlichen Atomenergiebehörde – Parkplätze und auf der Unternehmer, der gefährliche Güter hat;
9) berechtigte Mitarbeiter der Transportation Technische Überwachung – Parkplätze und auf der Unternehmer, der gefährliche Güter hat;
10) berechtigte Mitarbeiter der Environmental Protection Inspectorate – Parkplätze und auf der Unternehmer, der gefährliche Güter hat;
11) berechtigte Mitarbeiter der Autobahnmeisterei – in der Lage in ihren Rechten angegeben.

2. Personen, die Durchführung einer Prüfung, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1-5, gegebenenfalls zusammen, mit Vertretern:
1) Nationalen Atomenergiebehörde – zu den Bedingungen der Beförderung von Gütern auf der Straße von radioaktiven;
2) Transportation Technische Überwachung – in Fragen der technischen Pakete für den Straßentransport von Gefahrgut, technischen Fragen Tanks, Gasbehälter und große Container für Güter in loser Schüttung und für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und zur Ausstellung von Freiga Fahrzeuge für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter ausgeben.

3. Personen, die Durchführung einer Prüfung, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1-5, erforderlich, um zu überprüfen:
1) Klassifizierung der gefährlichen Güter;
2) Verwendung von Verpackungen, Tank oder Fahrzeug;
3) Kennzeichnung der Verpackungen und deren Inhalte;
4) Einhaltung des Verbots gegen gemischte Verpackung der Ware;
5) die Beachtung der Verbote von gemischten Verladung der Ware;
6) Methode der Verteilung und die Sicherheit der Güter auf dem Fahrzeug;
7) Zustand von Behältern und Tanks für den Transport;
8 ) technischen Zustand des Fahrzeugs für den Transport, der Kennzeichnung und Ausrüstung;
9) Transportmittel;
10) Fahrerqualifizierungsnachweis;
11) Qualifikationen von anderen Personen, die Tätigkeiten ausüben, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße;
12) Unterlagen für die Beförderung erforderlich.

4. Personen, die Durchführung einer Prüfung, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1-5, sind verpflichtet, füllen Sie bei jeder Inspektion Checkliste.

5. Besondere Zuständigkeiten der Inspektion, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 6-11, regiert in verschiedenen Verordnungen.

Kunst. 30.

1. Bei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter, Auswirkungen auf die Sicherheit des Transports, die Person, die die Inspektion hat das Recht:
1) verhindern, dass ein Fahrzeug über die Grenze, Wenn das Fahrzeug innerhalb der territorialen Grenzübergang;
2) MACHEN, dies auf Kosten des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs das Fahrzeug und seine Ladung wurde entfernt und deponiert an einem sicheren Ort, um den Parkplatz seines Abschiedes erlauben.

2. VEHIKEL, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2, kann auf die berechtigte Person nach der Entfernung von Anomalien und der Zahlung einer Gebühr zur Deckung der Kosten und die Entnahme zurückgegeben werden, Einparken und Hedging-Aktivitäten.

3. Für die Entfernung von Fahrzeugen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2, durch dieses Gesetz nicht gedeckt sind, werden gegebenenfalls Bedingungen für die Entfernung von Fahrzeugen in den Regeln der Straße angegeben gelten.

Kunst. 31.

1. Minister für Verkehr zuständige, Gestützt auf die Notwendigkeit, den Umfang der Kontrolle und Autorität des Schiffes zu standardisieren, Bestimmung der, durch die Verordnung, eine Form einer Checkliste, im Sinne des Artikels. 29 Absatz. 4, und die Art und Umfang seiner Füllung.

2. Der zuständige Minister für innere Angelegenheiten, Gestützt auf die Notwendigkeit der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Bestimmung der, durch die Verordnung:
1) zusätzlichen technischen Voraussetzungen des Parkens, , auf die sie von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern entsorgt;
2) Modus der Zahlung der Gebühr, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 2.

TRENNUNG 5. Die Strafbestimmungen

Kunst. 32.

1. Entity in Auffrischungskurse engagiert, im Sinne des Artikels. 10 Absatz. 2 ich 4, und insbesondere: Person, die das Unternehmen, UNTERNEHMER, Mitglied der Autorität der juristischen Person, und der Kommandeur einer militärischen Einheit, hat nicht die Verpflichtungen nach Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt. 16 Absatz. 1 ich 2 oder Artikel. 19, mit einer Geldstrafe geahndet.

2. UNTERNEHMER, Mitglied der Autorität der juristischen Person als Unternehmer und der Manager von einem anderen Institut, das die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder im Zusammenhang mit dem Transport Be-oder Entladen, was ist, die Verpflichtungen des Artikels erfuellen,. 23 Absatz. 2, mit einer Geldstrafe geahndet.

3. BEISTAND, hat nicht die Verpflichtungen nach Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt. 22 Absatz. 1 Artikel 3 ich 4 oder Artikel. 23 Absatz. 1, mit einer Geldstrafe geahndet.

4. Träger, Gefahrgut Verlader und ein Mitglied der Regierung juristische Person, die ein Träger oder Verlader von gefährlichen Gütern ist, hat nicht die Verpflichtungen nach Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt. 27 Absatz. 1-3, mit einer Geldstrafe geahndet.

Kunst. 33.
Judgement, im Sinne des Artikels. 32, erfolgt in der Weise, in der Code of Conduct in Vergehen Fälle angegeben.

Kunst. 33ein.

1. Wer ist die Vermarktung ortsbewegliche Druckgeräte im Straßenverkehr entgegen verwendet werden, um den Anforderungen für solche Geräte,
mit einem Bußgeld bis zu 100 000 zł.

2. Wer bringt an ? Druck auf den Transportfahrzeugen im Straßenverkehr zu, , die nicht den Anforderungen für solche Ausrüstungen oder für die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Konformitätserklärung ausgestellt,
mit einem Bußgeld bis zu 100 000 zł.

3. Wer stellt den Druck auf der Transporteinrichtung im Straßenverkehr verwendet, wie ein Etikett ?, die zur Irreführung der Käufer und Benutzer des Gerätes,
mit einem Bußgeld bis zu 100 000 zł.

4. Wer vermarktet die ortsbeweglichen Druckgeräte im Straßenverkehr verwendet werden, sind kennzeichnungspflichtig ?, solche Kennzeichnung und unmarkierten,
mit einem Bußgeld bis zu 100 000 zł.

Kunst. 33b.
Judgement, im Sinne des Artikels. 33ein, erfolgt in der Weise in den Bestimmungen des Gesetzes vom angegebenen 24 August 2001 r. – Code of Conduct in Fällen Vergehen (ABl. Nein. 106, Artikel. 1148, mit anschließender. zm.).

TRENNUNG 6. Änderungen bestehender Regelungen, Übergangs-und Schlussbestimmungen

Kunst. 34.
Im Akt des 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht (ABl. Nein. 98, Artikel. 602, Nein. 123, Artikel. 779 und Nr. 160, Artikel. 1086, AUS 1998 r. Nein. 106, Artikel. 668 und Nr. 133, Artikel. 872, AUS 1999 r. Nein. 106, Artikel. 1216, AUS 2000 r. Nein. 12, Artikel. 136, Nein. 43, Artikel. 483 und Nr. 53, Artikel. 649, AUS 2001 r. Nein. 27, Artikel. 298, Nein. 106, Artikel. 1149, Nein. 110, Artikel. 1189, Nein. 111, Artikel. 1194, Nein. 123, Artikel. 1353, Nein. 125, Artikel. 1371, Nein. 129, Artikel. 1444 und Nr. 130, Artikel. 1452 und 2002 r. Nein. 25, Artikel. 253, Nein. 74, Artikel. 676, Nein. 89, Artikel. 804, Nein. 113, Artikel. 984 und Nr. 183, Artikel. 1524) wie folgt geändert:
1) Artikel. 20 wird gestrichen;. 5;
2) wird gestrichen. 56;
3) Artikel. 81:
ein) Absatz. 2 ersetzt durch:
,, 2. Die erste technische Prüfung vor der ersten Registrierung durchgeführt. Diese Studie ist nicht Gegenstand des neuen Fahrzeugs, über die Betriebserlaubnis erteilt wurde oder eine Entscheidung über die Freistellung von der Genehmigung, mit Ausnahme von Taxis persönlichen, Notfall-Fahrzeug oder ein Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet oder in Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Straßenverkehr von gefährlichen Gütern ausgestattet. “,

b) in Absatz. 4 Der zweite Satz wird ersetzt durch: ,, Dies gilt nicht für persönliche Taxi, Marke des Fahrzeugs “SAM”, Fahrzeug betankt, Notfall-Fahrzeug oder ein Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet oder in Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Straßenverkehr von gefährlichen Gütern ausgestattet, unterliegt einer jährlichen Inspektion. ”
c) in Absatz. 8 Artikel 3 ersetzt durch:
,, 3) als Taxi oder Gepäck genutzt werden, privilegierte Fahrzeug, Fahrzeug zum Antreiben, Fahrzeug zum Staatsexamen oder ein Fahrzeug konstruiert oder entsprechend ausgestatteten in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Straße Beförderung gefährlicher Güter durchführen. “;
4) Artikel. 83 in Absatz. 4 Artikel 2 ersetzt durch:
,, 2) Bezirk Vehicle Inspection Station – forschen, wie auf die Einhaltung der technischen Trainer, Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn und eine Schnellstraße ist 100 kmh, Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Straße Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet, Fahrzeug entwickelt, um Gas zu versorgen, Fahrzeug zum ersten Mal im Ausland registriert (vor der Eintragung im Land), historisches Fahrzeug, Marke des Fahrzeugs “SAM” Fahrzeug und technische Forschung an der Ampel Kontrollbehörde oder Landrat gerichtet. “;
5) Artikel. 100b:
ein) in Absatz. 1 in Punkt 10 w beleuchteten. d ersetzt mit einem Komma und dem folgenden Punkt 11 angefügt:
,, 11) Reichweite und Anzahl der Bescheinigung über die ADR, nach den Vorschriften über Straße Beförderung gefährlicher Güter, und der Zeitraum, für die sie ausgestellt wurde. “,
b) in Absatz. 2 in Punkt 2 w beleuchteten. d ersetzt mit einem Komma und dem folgenden Punkt 3 angefügt:
,, 3) aufgeführt in Absatz 11 – Betreiber Schulungen für Fahrer die Beförderung gefährlicher Güter, nach den Vorschriften über Straße Beförderung gefährlicher Güter. “;
6) Kunst. 115d ersetzt durch:
,, Kunst. 115d.
1. Der Fahrer die Beförderung gefährlicher Güter, in dem er benötigt wird, um eine Ausbildung nach den Vorschriften vervollständigen auf der Straße Beförderung gefährlicher Güter, Leiter der Rettungsfahrzeuge und Leiter der Straßenbahn getestet, im Sinne des Artikels. 115nach Ust. 2.

2. LEITEND, im Sinne des Absatzes. 1, sind erforderlich, um ein Zertifikat auf der Grundlage von Entscheidungen ausgestellt halten, im Sinne des Artikels. 115b ust. 1 Artikel 3 ich 4. Artikel. 115b ust. 2 sinngemäß Anwendung.

3. Die Bestimmungen der Absätze. 1 ich 2 nicht an den Fahrer gelten, im Sinne des Absatzes. 1, gleichzeitig der Erfüllung der Voraussetzungen nach den. 115nach Ust. 1. In Bezug auf diese Person die Bestimmungen des Artikels. 115a i 115b.
“;

7) wird gestrichen. 115und;
8 ) Artikel. 129 in Absatz. 2 Artikel 11 ersetzt durch:
,, 11) Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und den Anforderungen mit dem Transport verbundenen, “;
9) Kunst. 129und erhält folgende Fassung:
,, Kunst. 129ein. Verkehrsleitsysteme für Fahrzeugführer, wer auszuführen Straßenverkehr oder den Transport für ihre eigenen, Die Inspektoren gehört ebenfalls zu den Straßentransport Inspektion. In dieser Hinsicht sind die Inspektoren über die Befugnisse des Artikels gesetzt. 129 Absatz. 2. “;

10) Kunst. 134und erhält folgende Fassung:
,, Kunst. 134ein. In Bezug auf die Fahrzeuge im Straßenverkehr, Transport oder für die eigene engagiert, Befugnisse und Pflichten der Polizeibeamten und Polizeibehörden im Sinne des Artikels. 132 Absatz. 1-3, 5 ich 6 und der Artikel. 133 Die Inspektoren auch ordnungsgemäßen Durchführung der Road Transport Inspektorat und die Kontrollstellen. “;

11) Artikel. 139 Absatz. 4 ersetzt durch:
,, 4. In Bezug auf Fahrzeugführer, wer auszuführen Straßenverkehr oder den Transport für ihre eigenen, Befugnisse und Pflichten der Beamten nach Artikel. 135 Absatz. 1 i art. 136 Absatz. 1 Die Inspektoren führen auch die Road Transport Inspektion. “.

Kunst. 35.
Im Akt des 27 April 2001 r. Vergeuden (ABl. Nein. 62, Artikel. 628 und 2002 r. Nein. 41, Artikel. 365 und Nr. 113, Artikel. 984) Artikel. 11 Absatz. 4 ich 5 ersetzt durch:
,, 4. Die Beförderung gefährlicher Abfälle von der Herstellung der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter.

5. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für Wirtschaft, geleitet von der Notwendigkeit, die negativen Umweltauswirkungen der Transport von gefährlichen Abfällen zu reduzieren, Bestimmung der, durch die Verordnung, Umfang und Methode der Anwendung der Vorschriften über die Straße Beförderung gefährlicher Güter für den Transport von gefährlichen Abfällen. “.

Kunst. 36.
Im Akt des 6 September 2001 r. Road Transport (ABl. Nein. 125, Artikel. 1371 und 2002 r. Nein. 25, Artikel. 253 und Nr. 89, Artikel. 804) wie folgt geändert:
1) Artikel. 50:
ein) Artikel 1 ersetzt durch:
,, 1) Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung des Straßenverkehrs und dass die Bedingungen in den Verträgen festgelegt, “,
b) in Punkt 5 ersetzt durch ein Komma und dem folgenden Punkt 6 angefügt:
,, 6) Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße. “;
2) Artikel. 55:
ein) in Absatz. 1 in Punkt 4 ersetzt durch ein Komma und dem folgenden Punkt 5 ich 6 angefügt:
,, 5) bedürfen der Händler und seine Mitarbeiter schriftlich oder mündlich zu, Präsentation von Dokumenten und anderen Medien Informationen und Zugang zu allen relevanten Daten zum Thema,
6) Eintrag für den Unternehmer, einschließlich des Raums, dem er ansässig ist, in den Tagen und Stunden, das ist oder sollte sein, um diese Tätigkeit. “,
b) Nach Absatz. 1 Der folgende Absatz. 1und legt:
,, 1ein. Der Prüfer führt die Kontrollen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 5 ich 6, in Anwesenheit des Gewerbetreibenden oder der von ihm benannten Person. “;

3) Artikel. 81 in Punkt 2 ersetzt durch ein Komma und dem folgenden Punkt 3 angefügt:
,, 3) berechtigt, Einsicht, nach den Vorschriften über Straße Beförderung gefährlicher Güter. “;
4) Artikel. 87 in Absatz. 1 in Punkt 2 leuchtet. b ersetzt durch:
,, b) erforderlich für den Transport gefährlicher Güter, “;
5) Artikel. 92 in Absatz. 1 Artikel 7 ersetzt durch:
,, 7) Unbeschadet der Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter oder Abfälle, “.

Kunst. 37.

1. Bescheinigung über die Anmeldung ausgestellt vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten in dem Umfang und für den Zeitraum, sie ausgegeben wurden.

2. Zertifikate der Schulung der Fahrer in der Beförderung von gefährlichen Gütern vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes fällt, gelten in dem Umfang und für den Zeitraum, sie ausgegeben wurden. Zertifikate gelten als gleichwertige Bescheinigungen ADR werden, im Sinne des Artikels. 10 Absatz. 1 Artikel 3.

3. Das Unternehmen führt Refresher-Kurse für Fahrer von Fahrzeugen Beförderung gefährlicher Güter auf dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt eine Genehmigung haben, werden, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 1, durch 31 Dezember 2003 r.

4. Menschen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes haben die Ausbildung für Berater ausgefüllt und eingereicht haben eine Prüfung während des Pilotprogramms der Verkehrsminister, als den Erfordernissen des Artikels treffen. 24 Absatz. 2.

5. Formen der ADR-Zertifikate vom Hersteller produziert im Einklang mit Kunst ausgewählt. 18 Absatz. 3 gebraucht ab 1 Januar 2004 r.

Kunst. 38.
Ausländische Unternehmer aus den EU-Mitgliedstaaten gilt die Bedingung erfüllen werden, im Sinne des Artikels. 12 Absatz. 2 Artikel 1.

Kunst. 38ein.

1. Vorbehaltlich des Absatzes. 3, Besitzer oder Nutzer:
1) Zylinder, auf den Markt gebracht, bevor 1 Mai 2004 r., sie sind erforderlich, um erneute Prüfung der Einhaltung der Frist von unterziehen 30 April 2006 r.;
2) Andere ortsbewegliche Druckgeräte, auf den Markt gebracht, bevor 1 Juli 2005 r., sie sind erforderlich, um erneute Prüfung der Einhaltung der Frist von unterziehen 30 Juni 2007 r.

2. Die Übereinstimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, im Sinne des Absatzes. 1, mit den Anforderungen der Kontrollstelle legt das Ergebnis der Verfahren für die Neubewertung.

3. Neubewertung der Compliance sind nicht ortsbewegliche Druckgeräte, im Sinne des Absatzes. 1, die gefüllt sind und ausschließlich auf polnischem Gebiet getestet.

4. PRÜFUNG, im Sinne des Absatzes. 3, durchführen, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, Behörden und Körperschaften im Sinne des Artikels. 6.

5. Ortsbewegliche Druckgeräte, im Sinne des Absatzes. 1, die Einhaltung wird nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen neu bewertet, nicht unter Kapitel 3.

Kunst. 39.
Bis zu den Bestimmungen auf der Grundlage vom Gesetz geregelt, aber nicht länger als die Periode 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens, in Kraft bleiben Regelungen auf der Grundlage der bestehenden Mandate des Gesetzes ausgestellt, im Sinne des Artikels. 34.

Kunst. 40.
Dieses Gesetz tritt am kommen 1 Januar 2003 r., mit Ausnahme von. 16 Absatz. 1 Artikel 5 i art. 23 Absatz. 2, das in Kraft treten auf 1 Januar 2004 r.

Referenz 1.
Dieses Gesetz in Bezug auf ihre Verordnung zur Umsetzung der folgenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften:
1) Richtlinie 94/55/EG des 21 November 1994 r. die Gesetze der Mitgliedstaaten über die Straße Beförderung gefährlicher Güter im Zusammenhang (Dz.Urz. WE L 319 AUS 12.12.1994),
2) Richtlinie 95/50/EG des 6 Oktober 1995 r. über einheitliche Verfahren für die Kontrolle der Beförderung gefährlicher Güter (Dz.Urz. WE L 249 AUS 17.10.1995),
3) Richtlinie 96/35/EG des 3 Juni 1996 r. über die Bestellung und berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für den Straßenverkehr, Schienen-und Binnenschiffsverkehr Beförderung gefährlicher Güter (Dz.Urz. WE L 145 AUS 19.06.1996),
4) Richtlinie 2000/18/EG des 17 April 2000 r. über Mindestanforderungen für die Prüfung der Sicherheitsberater für die Straße, Schienen-und Binnenschiffsverkehr Beförderung gefährlicher Güter (Dz.Urz. WE L 118 AUS 19.05.2000).
Die Daten bezüglich der Erklärung der Gesetzgebung der Europäischen Union, eingeschlossen in diesem Gesetz – der Tag, als die Republik der polnischen Mitgliedschaft in der Europäischen Union – Ankündigung auf dieser Handlungen im Amtsblatt der Europäischen Union – SONDERAUSGABE.

Referenz 2.
Mit diesem Gesetz wird:
– Richtlinie 1999/36/EG des 29 April 1999 r. über ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2001/2/EG des geänderten 4 Januar 2001 r. zur Anpassung der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte, Richtlinie 2002/50/EG der 6 Juni 2002 r. zur Anpassung der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte, Entscheidung 25 Januar 2001 r. 2001/107/Ändern Sie das Datum der Umsetzung der EG-Richtlinie 1999/36/EG für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte, Entscheidung 18 Juli 2003 r. 2003/525/Ändern Sie das Datum der Umsetzung der EG-Richtlinie 1999/36/EG für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte.